Das Mischpreisverfahren, über das die Ausschreibung von Regelenergie seit dem 15. Oktober erfolgt, macht es insbesondere für nicht-konventionelle Anbieter von Regelenergie schwieriger, profitabel zu agieren.
Nach einer ersten Einschätzung des Direktvermarkters Energy2market (e2m) begünstigt das Mischpreisverfahren Anbieter konventioneller Stromerzeugungsanlagen, die mit geringen und zum Teil negativen Arbeitspreisen hohe Leistungspreise durchsetzen können.
Wie der Teamleiter der Datenanalyse im Portfolio-Management bei e2m, Christof Petrick, in einem EUWID-Interview erklärt, gehören Anlagenbetreiber mit von Haus aus hohen Arbeitspreisen, sprich Kosten für Stromerzeugung, die sich nicht ohne weiteres senken lassen, zu den Verlieren des neuen Verfahrens. Sie hätten keine Chance mehr, am Regelenergiemarkt teilzunehmen.
Das neue Mischpreisverfahren sieht vor, dass bei der Bezuschlagung von Geboten zur Vorhaltung von Regelenergie nicht mehr nur wie bisher der gebotene Leistungspreis, sondern auch der gebotene Arbeitspreis berücksichtigt wird.
Lesen Sie hier das vollständige Interview mit Christof Petrick von e2m:
https://www.contextcrew.de/das-neue-mischpreisverfahren-hat-den-markt-fuer-regelenergie-voellig-umgekrempelt/