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Regelenergiemarkt: BEE begrüßt Aufhebung des Mischpreisverfahrens

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Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Das OLG entsprach damit einer Klage von Next Kraftwerke und anderer Marktakteure.

Da die erneuerbaren Energien auch in der Regelenergie konventionelle Kraftwerke zunehmend ersetzten, sei es wichtig, wichtig, dass die wettbewerblichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die Erneuerbaren diese Aufgaben besonders mit Blick auf die steigende Flexibilisierung, etwa über Biogasanlagen, erfüllen können, schreibt der Verband in einer Mitteilung. Das Mischpreisverfahren hingegen bevorzuge systematisch konventionelle Anlagen und sei teurer als das Vorgängermodell.

Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wesentlich zur Kostensenkung in den vergangenen Jahren beigetragen hätten, würden aus dem Markt gedrängt. Besonders für Biogasanlagen bedeute das Mischpreisverfahren eine erhebliche Verschlechterung der Marktbedingungen und habe deshalb bereits zu Marktaustritten geführt. Zudem verursache es erhebliche Mehrkosten für die Verbraucher. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist laut BEE-Präsidentin Simone Peter daher folgerichtig.

Im Zuge der Einführung der Regelarbeitsmärkte solle das Mischpreisverfahren sowieso wieder abgeschafft werden. Der BEE hatte Vorschläge entwickelt, wie die negativen Auswirkungen gemindert werden können, bis die Regelarbeitsmärkte das Mischpreisverfahren ersetzen.

„Die Branche kann und will mehr Verantwortung in der Energieversorgung übernehmen. Dafür gilt es jetzt in eine Systematik einzusteigen, die bessere Bedingungen für die erneuerbaren Energien bietet, als dies bislang häufig der Fall war“, meint Peter.

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