Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für Sekundärregelleistung und Minutenreserve als Systemdienstleistungen auf den Regelenergiemärkten im Strombereich neu geregelt. Wie BNetzA-Präsident Jochen Homann erklärte, sollen die erneuerbaren Energien verstärkt entsprechend ihrer gewachsenen Bedeutung am Regelenergiemarkt teilnehmen können. Die neuen Regelungen erleichterten darüber hinaus auch anderen Anbietern die Teilnahme an diesem Markt.
Bei der Stromversorgung müssen sich Erzeugung und Verbrauch elektrischer Energie stets die Waage halt...
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