Der prozentuale Anteil für staatlich veranlasste Preisbestandteile bei den Stromkosten beträgt in der Summe etwa 54 Prozent des durchschnittlichen Elektrizitätspreises für Haushaltskunden.
Dieser Anteil setze sich aus der Konzessionsabgabe (5,4 Prozent), der EEG-Umlage (22,7 Prozent), der Stromsteuer (6,9 Prozent), der Umsatzsteuer (16 Prozent), der Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (1,2 Prozent), der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (1,2 Prozent) sowie der Offshore-Haftungsumlage (0,1 Prozent) und der Umlage für abschaltbare Lasten (kleiner als 0,1 Prozent) zusammen.
Das erk...
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