Der Betrieb des Regionalnachweisregisters soll eingestellt werden. Das geht aus der Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung und der Marktstammdatenregisterverordnung infolge der Abwicklung des Regionalnachweisregisters sowie zur Neuregelung der Subdelegation an das Umweltbundesamt der Bundesregierung hervor, wie der Bundestag mitteilt.
Der Nachweis einer regionalen Eigenschaft von geförderten Strommengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sei nach dem Bericht des Umweltbundesamtes nie im Markt angekommen und habe das Ziel der Akzeptanzschaffung für den Zubau von Ern...
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