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Reichen Steueranreize für Umstieg auf E-Mobilität?

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Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität vorgelegt. Aus Sicht des bne Bundesverband Neue Energiewirtschaft fehlt jedoch eine grundlegende Strategie der Bundesregierung für den Markthochlauf der Elektromobilität. Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte zunächst einmal den Vorstoß des Bundesfinanzministeriums. Einige der Steueranreize seien durchaus wirksame Hebel für einen Umstieg auf die E-Mobilität.

Für einen Markthochlauf von zentraler Bedeutung ist laut bne-Geschäftsführer Robert Busch eine Reform des Abgabe- und Umlagesystems im Energiesektor. Denn aktuell sei der Strompreis überproportional belastet, was die Marktchancen für strombasierte Lösungen auf Basis von erneuerbaren Energien wie Batterie-Elektromobilität oder Power2X erschwere. Den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mietshäusern und Wohneigentümergemeinschaften zu erleichtern spiele hier eine ebenso wichtige Rolle.

Auch der Netzanschluss von Ladeeinrichtungen müsse wesentlich kundenfreundlicher organisiert werden, so der bne. So hätten sich mit der letzten Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung im ersten Quartal 2019 viele Nachteile für den Endkunden ergeben: Der Netzbetreiber muss dem Netzanschluss eines Ladepunktes zustimmen, so dass der Anschluss nun nicht zwangsläufig gegeben ist. Der Anschlussprozess verlängere sich und es drohe eventuell eine Leistungsbegrenzung. Für einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität ist nach Ansicht des bne eine Überarbeitung der Niederspannungsanschlussverordnung notwendig, welche die Belange des Kunden ins Zentrum rückt.

BDEW sieht Bundesjustizministerium am Zug

Nach Ansicht des Vorsitzenden der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer, sind sowohl die Verlängerung der steuerlichen Begünstigung für elektrisch betriebene Dienstwagen bis 2030 als auch die Einführung einer Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge wirksame Hebel, um den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität weiter zu beschleunigen. Positiv sei auch, dass die Steuervorteile für das Laden von E-Autos am Arbeitsplatz verlängert werden sollen. Das Bundesjustizministerium müsse jetzt aber schnell nachziehen, so der BDEW. Eine Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sei dringend notwendig.

Verschärfungen bei Grunderwerbssteuer in der Kritik

Ein großer Kritikpunkt am Referentenentwurf seien hingegen die geplanten Verschärfungen bei der Grunderwerbssteuer. Ziel sollte sein, so Kapferer, missbräuchliche Steuertricks bei Share Deals zu verhindern. „Die Vorschläge für die Gesetzesanpassung schießen darüber aber weit hinaus. Sie würden die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit aller Unternehmen in Deutschland bedrohen. Daher müssen sie dringend entschärft werden. Um wirtschaftlich gebotene Umstrukturierungen von Unternehmen nicht weiter zu erschweren, sollten bestehende Hemmnisse beseitigt und nicht neue geschaffen werden.“

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