Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum 1. August 2024 veröffentlicht. „Diese Ausschreibung ist ein Rekord. Das Gebotsvolumen dieser Runde ist so hoch wie noch nie: Die Gebotsmenge von fast 3 Gigawatt übertrifft das zur Erreichung des jährlichen Zubauziels notwendige Volumen von 2,5 Gigawatt deutlich“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. (Nachweis für Beitragsbild: Martin Mecnarowski / stock.adobe.com)
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.709 Megawatt (MW) wurden 239 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.961 MW eingereicht. Damit war die Ausschreibung erstmals seit Februar 2022 überzeichnet. Es konnten 230 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 2.723 MW einen Zuschlag erlangen. Nur ein Gebot wurde vom Verfahren ausgeschlossen.
- (September 2024) Netzengpässe als Nadelöhr des europäischen Ausbaus der Windenergie
- (September 2024) Erneuerbaren-Branche: EEG/EnWG-Entwurf durch kleine Korrekturen deutlich aufwertbar
- (September 2024) Windenergie an Land: Das große Ranking der Bundesländer
- (September 2024) Windenergie in NRW: Zahl ausgesetzter Genehmigungsverfahren steigt
- (August 2024) Überzeichnete Windenergie-Ausschreibung: BWE kritisiert Volumenkürzung
Die Bundesnetzagentur hatte das Ausschreibungsvolumen im Vorfeld des Gebotstermins von 4,1 auf 2,7 Gigawatt reduziert. Die bis dahin vorliegenden Daten hatten eine drohende Unterzeichnung nahegelegt. Die eingereichte Gebotsmenge lag oberhalb des reduzierten Wertes, weil im Vergleich zu den vorherigen Gebotsrunden außergewöhnlich viele Gebote mit älteren Genehmigungen abgegeben wurden. Projekte, die jetzt keinen Zuschlag erlangen konnten, können an der kommenden Runde im November erneut teilnehmen. Über die Bestimmung des Ausschreibungsvolumens für die nächste Ausschreibungsrunde werde die Bundesnetzagentur spätestens am 18. Oktober 2024 unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Informationen entscheiden.
Der B2B-Brancheninformationsdienst ContextCrew Neue Energie bereitet die zentralen Trends und Entwicklungen rund um den Betrieb erneuerbarer Erzeugungsanlagen und Energiespeichern auf – kompakt, klar, sachlich und nutzwertorientiert. Dabei richten wir uns an die Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Technologie über Planung und Errichtung von Anlagen, den Betrieb und der Vermarktung der erzeugten Energie bis hin zu Verwertung und/oder Rückbau von Anlagen.
- Wöchentlich veröffentlichen wir eine kompakte Ausgabe – gedruckt oder online als „Flippingbook“.
- Im digitalen Raum werden tagesaktuelle Information unmittelbar in sachbezogene Kontexte eingebunden. Dazu dienen Formate wie Blickpunkte, Dossiers und der Link-Kompass.
- Weitere Informationen und ein günstiges Einstiegsangebot finden sich hier.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte schwanken zwischen 5,73 ct/kWh und 7,35 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 7,33 ct/kWh wie in den Vorrunden nur knapp unterhalb des Höchstwerts (7,35 ct/kWh).
756 MW der bezuschlagten Gebote entfallen auf Nordrhein-Westfalen
Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (756 MW, 84 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Brandenburg (385 MW, 23 Zuschläge), Schleswig-Holstein (285 MW, 24 Zuschläge), Hessen (246 MW, 8 Zuschläge) und Niedersachsen (237 MW, 24 Zuschläge). Bezogen auf die südlichen Bundesländer gingen acht Zuschläge (101 MW) an Standorte in Bayern. In Baden-Württemberg wurde kein Standort bezuschlagt.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse sei es besonders bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur im Vorfeld der Ausschreibung das zur Verfügung stehende Volumen zu deutlich reduziert habe, kommentierte die Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE) die Ergebnisse der Auktion. „Ohne diesen anlasslosen regulatorischen Eingriff hätte ein Volumen von 252 MW zusätzlich allein in dieser Runde bezuschlagt werden können – eine verpasste Chance.“ Mit der Überzeichnung sei auch klar, dass die letzte Ausschreibungsrunde im November nicht reduziert werden wird. „Ich appelliere an alle Unternehmen, alle bereits genehmigten Projekte in dieser Runde noch auf den Weg zu bringen. Bis zu zehn GW an Zuschlägen sind in diesem Jahr noch möglich“, so Heidebroek.
Ein weiterer Wermutstropfen bei dem sehr positiven Ergebnis sei erneut die ungleiche Verteilung der Zuschläge über die Bundesländer. Wie bereits in vergangenen Ausschreibungsrunden konzentriere sich das bezuschlagte Volumen im Wesentlichen auf Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Acht Zuschläge gingen an Bayern, in Baden-Württemberg gab es keine Zuschläge.
BWE: Ungleiche Verteilung der Zuschläge gibt Anlass zur Sorge
Die ungleiche Verteilung der Zuschläge gebe Anlass zur Sorge. „Der Ausbau der Windenergie muss bundesweit flächendeckend stattfinden, sonst drohen einzelne Regionen immer weiter abgehängt zu werden.“ Gerade die verbrauchsintensiven Länder des Südens müssten nun „endlich mehr dafür tun, den Zubau zu ermöglichen“. Ihnen drohe sonst die Abwanderung wichtiger Industrien. Der starke Beitrag der ostdeutschen Bundesländer mache indes Mut. Zudem muss die Bundesnetzagentur schneller bei der Bekanntgabe der Ergebnisse werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sprach bereits am 17. August von einer Überzeichnung der Ausschreibungsrunde. „Die verzögerte Bekanntgabe der Ergebnisse bremst den Zubau unnötig aus.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach mit Blick auf die Ausschreibungsergebnisse von einem „guten Zeichen für den Windenergieausbau“. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie an Land zahlten sich aus. „Schon kleine Vereinfachungen und Beschleunigungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren haben einen deutlichen Effekt“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Es dürfe nun keine Rückschritte durch den Aufbau neuer bürokratischer Hürden geben. „Deswegen ist es wichtig, dass auch bei laufenden und anstehenden Gesetzgebungsverfahren Praxistauglichkeit im Mittelpunkt steht“, betont Andreae. „Durch die Umsetzung der RED III-Richtlinie für Windenergie an Land und Solarenergie und des Net-Zero Industry Act (NZIA) in nationales Recht darf es ebenso wenig zu Hemmnissen für den Windenergieausbau kommen, wie bei Änderungen an der TA Lärm.“
Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. November 2024 statt.