Zwei Windkraftanlagenbetreiber sind mit Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14) gescheitert. Zum Schutz des Rotmilans wurden ihnen keine Genehmigungen erteilt. Ihre Klagen vor den Verwaltungsgerichten blieben erfolglos. Die Unternehmen sahen sich in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt.
Behörden hatten die Anträge der Unternehmen abgelehnt, weil es im Umkreis der geplanten Anlagen mehrere Milan-Horste gab. Sie befürchteten, dass die Greifvögel von den Windradflügeln getötet würden. Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt hatten die Klagen ...
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