Es ist noch nicht allzu lange her, da waren Heimspeicher noch eine Rarität. Doch inzwischen hat sich der Markt erheblich weiterentwickelt. Die KfW zog kürzlich Bilanz zu ihrem Speicherförderprogramm: 32.500 Batteriespeicher wurden gefördert, Ende 2018 wurde das Programm plangemäß beendet, die KfW spricht von einem „Musterbeispiel für ein erfolgreiches marktwirtschaftlich ausgerichtetes Förderprogramm.“ Deutschland verfüge inzwischen über die weltweit höchsten Standards beim netzdienlichen Betrieb von Batteriespeichern.
Auch das Land Baden-Württemberg fördert über die L-Bank netzdienliche Energiespeicher. Anders als das KfW-Programm ist die Landesförderung aber nicht beendet, sondern läuft bis Ende 2019. Der Run auf die Fördermittel ist so groß, dass die Bearbeitungszeiten bei der L-Bank erheblich angestiegen sind. Wurden Anfragen zum Start des Programms noch innerhalb von zwei bis vier Wochen bearbeitet, ist die Bearbeitungszeit nach Angaben von Betroffenen auf bis zu zwölf Wochen angestiegen. In der Branche wurde jüngst sogar die Sorge geäußert, dass die L-Bank die Antragsbewilligungen stoppen könnte.
Speicherförderung: Allein 800 Anträge im Dezember 2018 eingegangen
Das zuständige Landesumweltministerium bestätigt dies nicht. Es sei richtig, dass die starke Nachfrage von derzeit über 3.400 Anträgen, davon allein im Dezember 2018 über 800, zu längeren Bearbeitungs- bzw. Bewilligungsdauern bei der L-Bank geführt habe, erläuterte das Ministerium gegenüber EUWID. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass zusätzlich zu eingehenden Erstanträgen mittlerweile auch erste Vorhaben umgesetzt seien „und daher Auszahlungsanträge eingehen, die ebenfalls bearbeitet werden müssen.“
Richtig sei auch, dass die mehrfache, kurzfristige Erhöhung der Fördermittel spezielle haushaltsrechtliche Punkte tangiere, die es zu beachten gilt. Hierzu zählten die Datumsgrenze des Kalenderjahrwechsels und besondere Anforderungen an die Übertragung von Ausgaberesten. Man arbeite aber mit Hochdruck daran, diese Punkte abzuarbeiten, „damit die für das Jahr 2019 eingeplanten Mittel bald abfließen können und die L-Bank so rasch als möglich die vorliegenden Anträge bescheiden kann.“
Verzögerungen stellen Problem für Installationsbetriebe dar
Die Verzögerungen stellen ein Problem insbesondere für Handwerksbetriebe dar. In den Büchern der Installationsbetriebe stehen Aufträge im Wert von mehreren Mio. €, die nicht abgearbeitet werden können. In Einzelfällen reichen entsprechende nicht umgesetzte Aufträge bis Mitte 2018 zurück.
Das Ministerium ist um Abhilfe bemüht. Aber man räumt ein, dass das Förderprogramm die Erwartungen bezüglich Nachfrage und Antragszahlen „bei weitem übertroffen“ hat. Insgesamt investiert das Land nach EUWID-Informationen mehr als zehn Mio. € in das Speicherprogramm.
Förderbedingungen zum 1. Februar modifiziert
Zum 1. Februar haben sich die Förderbedingungen geändert. Es gibt einen Bonus von 500 € für einen netzdienlichen/lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunkt. PV-Anlagen von 10 bis 14 kWp Leistung werden mit 400 € zusätzlich gefördert. Dafür entfällt der Bonus für prognosebasierte Batteriemanagementsysteme. Für kleine Anlagen bis 10 kWp wird ein entsprechendes Managementsystem zur Fördervoraussetzung. Neu ist auch ein „Mindestinstallationsverhältnis“ von 1,2 kWp Solarleistung pro kWh Speicherkapazität. Größere Speicher dürfen errichtet werden, die das Verhältnis übersteigende Kapazität wird aber nicht mehr gefördert. Erweitert wurde der Kreis der Fördernehmer zum 1. Februar um Landwirte.
10 Leitlinien für das Energiesystem 2030: Wie Speicher ihrer zentralen Rolle gerecht werden können