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RWTH Aachen: Aussichten für den Solarstromspeicher-Markt weiterhin positiv

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Solarstromspeicher üben trotz der oft noch fehlenden Wirtschaftlichkeit eine große Faszination auf die deutschen Solaranlageneigentümer aus. Im Jahr 2017 stieg die Zahl der Solarstromspeicher um 32.000 Neuanlagen auf insgesamt 85.000 installierte Speicher – doppelt so viel wie noch Anfang 2016. Damit sei Ende 2017 eine kumulierte nutzbare Batteriekapazität von etwa 600 MWh an die deutschen Niederspannungsnetze angeschlossen gewesen. Zu diesem Ergebnis kommt die RWTH Aachen im Rahmen ihres diesjährigen Speichermonitoring-Berichts.

Während zu Beginn noch mehr als jedes zweite Speichersystem einen finanziellen Zuschuss von der Förderbank KfW in Anspruch genommen habe, seien die Anteile an KfW-geförderten Speichersystemen mittlerweile rückläufig. Lediglich jeder fünfte neue Heimspeicher sei 2017 noch durch die KfW-Bank gefördert worden, so die RWTH Aachen. Insgesamt haben von den Ende 2017 installierten 85.000 Solarstromspeichern rund ein Drittel einen KfW-Zuschuss erhalten. „Dies spricht für ein erfolgreiches Marktanreizprogramm, mit dessen Ende der Markt nun auf eigenen Beinen steht“, sagte Jan Figgener von der RWTH Aachen.

Weiteres Wachstum wird von sinkenden Speicherpreisen befeuert

Auch für das Jahr 2018 erwartet die RWTH Aachen Wachstum. Als einen Grund nennen die Forscher, dass die Speicherkosten voraussichtlich weiter sinken werden. Seit Mitte 2013 seien die Preise für Lithium-Ionen-Speichersysteme bereits um über 50 Prozent gefallen. Die durchschnittlichen Endverbraucherpreise lagen Ende 2017 bei rund 1.300 €/kWh (inklusive Leistungselektronik und Mehrwertsteuer). Größere Batteriespeichersysteme waren sogar bereits für weniger als 800 €/kWh erhältlich.

Die zukünftige Entwicklung der Speichersystempreise werde maßgeblich durch die steigende Bedeutung der Elektromobilität beeinflusst: Einerseits ergeben sich durch die weltweit steigenden Produktionskapazitäten Potenziale für weitere Preissenkungen in Folge von Skaleneffekten. Andererseits können durch die hohe Nachfrage im Automobilmarkt Lieferengpässe und Zellknappheit entstehen, die insbesondere kleinere Speichersystemhersteller vor Herausforderungen stellen könnten.

Der durchschnittliche Kaufpreis von Heimspeichern liegt nach Angaben der RWTH Aachen seit 2013 nahezu konstant bei rund 10.000 €. Sinkende Speicherpreise hätten dabei sukzessiv zu größeren nutzbaren Batteriekapazitäten von derzeit durchschnittlich 8 kWh geführt.

Ab 2021 fallen nach und nach 1,6 Mio. PV-Anlagen aus der EEG-Förderung

Ein weiterer Grund für das erwartete Wachstum sind die Photovoltaikanlagen, die nach 2021 aus der EEG-Vergütung fallen werden. Insgesamt seien in Deutschland seit 2001 rund 1,6 Mio. Photovoltaikanlagen installiert worden, die nach einem Vergütungszeitraum von 20 Jahren keine EEG-Vergütung mehr erhalten. Das wird die Eigentümer dazu bewegen, über die Installation von Batterien zur Erhöhung des Eigenverbrauchs nachzudenken. Nach Angaben des Solarclusters Baden-Württemberg werden die Photovoltaikanlagen bis dahin abgeschrieben sein und nur noch Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten von zwei bis vier Cent pro Kilowattstunde aufweisen.

Für die Amortisation eines Speichers sei entscheidend, wie oft Hauseigentümer über die Lebensdauer seine Speicherkapazität nutzen können und damit zusätzlichen Solarstrom statt Strom aus dem Netz verbrauchen. „Für gut ausgelegte Systeme im Haus kann der Speicher 200 bis 250 Mal im Jahr vollständig geladen und entladen werden“, sagte Franz Pöter vom Solar Cluster anlässlich der Veröffentlichung des Speichermonitorings. „Multipliziert man diesen Wert mit der Lebensdauer in Jahren und dem Energieinhalt in Kilowattstunden, so ergibt sich der zusätzlich selbst genutzte Solarstrom.“ Ersetze dieser Solarstrom, der ohne Speicher ins Netz eingespeist und derzeit mit zwölf Cent pro Kilowattstunde vergütet worden wäre, den Bezug von Netzstrom zu 25 Cent pro Kilowattstunde (netto), so ergebe sich ein „Verdienst“ durch den Speicher von 13 Cent je Kilowattstunde (netto).

Wirtschaftlichkeitsgrenze von Speichern bei 800 € pro kWh Energiegehalt

Bei einer Lebensdauer von zehn Jahren und 250 Zyklen im Jahr würden pro Kilowattstunde Energieinhalt 2.500 Mal 13 Cent pro Kilowattstunde und damit 325 € Stromkosten gespart. Zieht man die Verluste im Speicher ab, so reduziert sich der Wert noch mal um zehn bis 25 Prozent. Rechnet man eine moderate Strompreissteigerung von zwei Prozent pro Jahr mit ein, kommt man auf rund 400 €. Hält der Speicher 20 Jahre, erhöht sich die Wirtschaftlichkeitsgrenze auf rund 800 € pro Kilowattstunde Energieinhalt. Abhängig von der erwarteten beziehungsweise vom Hersteller garantierten Lebensdauer sind Speicher mit Kosten unterhalb der genannten Grenzen folglich wirtschaftlich.

Wenn eine Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung fällt, erwirtschaftet jedoch jede zusätzliche Kilowattstunde selbst verbrauchter Solarstrom nicht 13 Cent pro Kilowattstunde durch das Vorhandensein des Speichers, sondern rund 20 Cent. Zusammen mit der zu erwartenden Preisreduktion werden Speicher dann in einem ganz neuen Licht stehen.

Immer mehr Stadtwerke und Speicherhersteller bieten Rundum-Sorglos-Paket

Nach Angaben des Solarclusters Baden-Württemberg bieten immer mehr Stadtwerke und Speicherhersteller ein Rundum-Sorglos-Paket an: Photovoltaik-Speichersysteme im Zusammenhang mit Stromlieferverträgen. In dem Fall wird das Stadtwerk oder der Stromversorger zukünftig den Speicher für weitere Netzdienstleistungen wie der Erbringung von Primärregelleistung nutzen und damit die Zahl der Zyklen pro Jahr für den Speicher erhöhen. Als Resultat rentierten sich Speicher auch bei höheren Kosten. Die zusätzlichen Zyklen wirken sich dem Bericht zufolge auf die Alterung des Speichers nur wenig aus, denn dominierend für stationäre Batteriespeicher sei die kalendarische Alterung – also die Alterung aufgrund der Standzeit und nicht die Alterung aufgrund der wiederholten Be- und Entladung.

Für Industriebetriebe können Speicher weitere Dienstleistungen übernehmen. Etwa die Absicherung gegen Stromausfall oder die Reduktion der Leistungsspitzen beim Bezug elektrischer Energie. Das reduziert den Leistungspreis. Damit können die Betriebe neben dem Deckungsbeitrag aus Eigenverbrauchserhöhung auch Deckungsbeiträge aus den anderen Dienstleistungen erwirtschaften.

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