Sachsens Kabinett hat den Entwurf der Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung zur Anhörung freigegeben. Er sieht vor, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten für die EEG-Förderung geöffnet werden, teilte das Landesumweltministerium mit. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung größer als 750 kW bis 20 MW. Von der Flächenkulisse ausgenommen werden sollen Gebiete in Natura-2000-Gebieten und Nationalen Naturmonumenten. Damit gehe der Verordnungsentwurf über die bundesrechtliche Vorgabe des EEG hinaus...
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