Elektrolyseuren für die Wasserstofferzeugung sollen schneller und einfacher genehmigt werden können, ohne dabei das Schutzniveau für die Umwelt zu beeinträchtigen. Das Bundeskabinett hat hierzu die Änderungsverordnung zur Anpassung der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) beschlossen, wie das Bundesumweltministerium (BMUV) mitteilte. Am 4. August 2024 wird die Änderung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in Kraft treten. „Mit der angepassten Verordnung geht das BMUV voran und hat bereits jetzt den europarechtlichen Spielraum genutzt, um den Hochlauf der ...
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