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Sieben Post-EEG-Strategien für Betreiber von Biogasanlagen

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Wie kann eine Biogasanlage nach Ablauf der EEG-Förderung noch wirtschaftlich arbeiten? Diese Schlüsselfrage der Post-EEG-Phase im Bioenergiesegment untersuchten Wissenschaftler der FH Münster, der Technischen Hochschule Ingolstadt und des Netzwerks Carmen im Verbundvorhaben „Repoweringmaßnahmen hinsichtlich zukünftiger Aufgaben von Biogasanlagen“ (REzAB). Das Projekt, das seit Anfang 2018 lief, ist nun abgeschlossen. Die Ergebnisse hat das Team in dem Leitfaden „Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergehen? Handlungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber“ festgehalten.

Die Forscher haben 14 Biogasanlagen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen untersucht und dabei analysiert, in welchem Zustand sie sich befinden und wie sie verbessert werden können. Bei einer Schwachstellenanalyse überprüften sie die Anlagen unter technischen, ökologischen, ökonomischen und sozioökonomischen Gesichtspunkten.

In dem Leitfaden stellt das Projektteam sieben Post-EEG-Konzepte für Biogasanlagen im Detail vor. Sie umfassen die Teilnahme an Ausschreibungen, die Bereitstellung von Kraftstoff (Bio-CNG-Tankstelle), den Neubau einer Gülle-Kleinanlage sowie das Thema Eigenverbrauch und Direktlieferung. Auch die rohgasseitige Bündelung, der Zusammenschluss der Anlagenbetreiber sowie die stoffliche Nutzung werden analysiert. Die sieben Konzepte werden ergänzt mit Überlegungen zur Exit-Strategie in Form von Stilllegung, Umnutzung und Rückbau der Biogasanlage.

Welche konzeptübergreifenden Maßnahmen stehen auf der Agenda?

Neben den sieben spezifischen Strategien geht das Papier auch auf konzeptübergreifende Maßnahmen ein, die Anlagenbetreiber in jedem Fall im Blick haben müssen und die – angepasst an die jeweilig gewählte Post-EEG-Strategie – umgesetzt werden müssen. Hierzu zählt die Senkung der Treibhausgasemissionen, die durch den Einsatz verfügbarer Wirtschaftsdünger und landwirtschaftlicher Reststoffe erreicht werden kann. Aber auch eine gute Anlageneffizienz und die Senkung von Methanschlupf sind hier wichtige Ansatzpunkte. Zweites Thema im Bereich der konzeptübergreifenden Maßnahmen ist die Substratversorgung. Die Substratlieferung muss garantiert werden. Weiterführende Verträge sollten dabei die Zukunftsfähigkeit der NawaRo- und Güllelieferanten berücksichtigen.

Ein dritter Punkt, der für unterschiedliche Post-EEG-Konzepte relevant ist, liegt in der Vorhaltung ausreichender Gärproduktlagerkapazität und Ausbringungsflächen für die entsprechenden zukünftigen Betriebskonzepte. Zu den Aufgaben, die hier zu erfüllen sind, gehört die Gewährleistung der Konformität des geplanten Substrateinsatzes mit der aktuellen Düngeverordnung (DüV). Die Ausbringungsflächen können sich durch das Post-EEG-Repoweringkonzept und/oder eine Aufbereitung der Gärreste verändern.

Unterschiedliche Genehmigungen je nach Post-EEG-Strategie einzuholen

Ein vierter Punkt, den die Wissenschaftler in ihrem Leitfaden ansprechen, sind Effizienzssteigerungsmaßnahmen, die an das jeweilig geplante Anlagenkonzept angepasst und umgesetzt werden müssen. Fünftens steht in jedem Fall die Einholung erforderlicher Genehmigungen für Post-EEG-Betriebsstrategien auf der Agenda. Dabei geht es um baurechtliche Genehmigungen, die zumindest eine Anzeigepflicht beinhalten, aber auch um immissionsschutzrechtliche Genehmigungen nach den §§ 15 und 16 des BImSchG.

Zwei weitere Maßnahmen stehen konzeptübergreifend im Lastenheft der Anlagenbetreiber, wenn sie sich mit der Fortführung des Betriebs über die Dauer der EEG-Förderung hinaus auseinandersetzen. So ist eine ausreichende IT-Sicherheit zu gewährleisten, die an Prozessleittechnik und Sicherheitseinrichtungen der Biogasanlage angepasst werden muss. Der siebte und letzte Punkt, den das Papier im Kontext der übergreifenden Maßnahmen nennt, ist der Versicherungsschutz. Angepasst an das künftige Betriebskonzept müssen mögliche Schäden abgesichert sein.

Leitfaden bietet Anforderungslisten zur individuellen Einordnung der passenden Strategie

Um herauszufinden, welche der sieben Post-EEG-Konzepte für Anlagenbetreiber konkret in Frage kommen, bietet der Leitfaden eine Entscheidungshilfe in Form von Anforderungslisten. Anlagenbetreiber können diese Listen individuell ausfüllen. Aus der Relation zwischen den erreichten Punkten in den einzelnen Anforderungslisten können die Betreiber abschätzen, welche Strategie für sie besonders geeignet sein könnte.

Der Leitfaden stelle Konzepte vor, für die die Strukturen der Anlagen nur wenig verändert werden müssten, heißt es von Seiten der Autoren. „Letztlich sind die Anlagen aber individuell. Da ist immer eine Einzelfallprüfung nötig“, betont Projektingenieurin Victoria Grüner. 

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