Nordrhein-Westfalen will nun auch die Länderöffnungsklausel nutzen, die es den Bundesländern erlaubt, die Flächenkulisse für die Solarausschreibungen zu erweitern. Damit sollen künftig Solarparks auch auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten eine EEG-Förderung erhalten können. „Benachteiligt“ bedeutet, dass die Flächen eine sog. Bodenwertzahl von unter 55 haben und damit nur schwache Erträge zulassen, erläutert der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW). Bisher können in NRW nur Solar-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schiene...
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