Nordrhein-Westfalen will nun auch die Länderöffnungsklausel nutzen, die es den Bundesländern erlaubt, die Flächenkulisse für die Solarausschreibungen zu erweitern. Damit sollen künftig Solarparks auch auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten eine EEG-Förderung erhalten können. „Benachteiligt“ bedeutet, dass die Flächen eine sog. Bodenwertzahl von unter 55 haben und damit nur schwache Erträge zulassen, […]