Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der PV-Ausschreibung des ersten Segments bekannt gegeben. Sie betrifft PV-Freiflächenanlagen und für Solaranlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden. „Die Ausschreibung ist weiterhin von einer hohen Beteiligung geprägt; das Wettbewerbsniveau ist unverändert hoch; die Zuschlagswerte sinken weiter“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Entwicklung im Bereich der Solarfreiflächenanlagen wird von der Bundesnetzagentur „sehr begrüßt“. Die Anlagen seien alle steuerbar und orientierten ihre Einspeisung an der marktlichen Nachfrage nach Strom.
Die Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 1. März 2025 war deutlich überzeichnet. Die ausgeschriebene Menge betrug in dieser Runde 2.625 Megawatt (MW). Von den 420 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 3.839 MW konnten 271 Gebote mit einem Umfang von 2.638 MW bezuschlagt werden. Es wurden 35 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen.
Bayern hat einmal mehr deutlich die Nase vorn
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 3,99 ct/kWh und 4,88 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 4,66 ct/kWh und damit leicht unterhalb des Niveaus der Vorrunde (4,76 ct/kWh).
Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Gebotsrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (607 MW, 85 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Brandenburg (367 MW, 24 Zuschläge) und Niedersachsen (315 MW, 31 Zuschläge).
BSW-Solar fordert Vereinfachungen bei Netzanschluss
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zeigte sich in einer Reaktion auf das Ausschreibungsergebnis zuversichtlich, dass die Nachfrage auch in den kommenden Photovoltaik-Ausschreibungen hoch sein werde. An die Bundespolitik appellierte der BSW-Solar, in den ersten 100 Tagen nach Aufnahme der Regierungsgeschäfte den Zugang zum Stromnetz weiter zu vereinfachen. Die Verfahren für Projektierer seien oft zu kompliziert, langwierig und intransparent. Durch eine Anpassung ließen sich weitere Kostensenkungen erreichen. Notwendig sei auch ein Recht auf innovative gemeinsame Netzanschlüsse verschiedener Kraftwerks- und Speichertechnologien.