Der 288-seitige Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sieht einige deutliche Verschärfung für die Stromvermarktung von neuen regenerativen Energieerzeugungsanlagen vor. So soll die Direktvermarktungsschwelle auf 25 kW installierter Leistung gesenkt werden. Der geplante schrittweise Ausstieg aus der Förderung von Anlagen in Zeiten negativer Spotmarktpreise „zur […]

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