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Solarpaket: Ausschusssitzung am Montag mit Rostek und Schröder

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Der Energieausschuss des Bundestags hat am Freitag einstimmig – bei Enthaltung der Gruppe Die Linke – beschlossen, am Montag, den 22. April von 15 bis 17 Uhr, eine zweite öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung („Solarpaket I“) durchzuführen. Grund für die zweite Anhörung sind die im Änderungsantrag von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Änderungen des Gesetzentwurfes, wie der Bundestag mitteilt.

Der Änderungsantrag zum Solarpaket ist 157 Seiten stark. Zu den Sachverständigen, die im Ausschuss gehört werden, zählen Guido Ehrhardt vom Fachverband Biogas sowie Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie. Geladen ist auch 1Komma5°-CEO Philipp Schröder, der von der FDP als Experte genannt wurde.

Ziel des „Solarpaket I“ ist es, dazu beizutragen, dass Deutschland das Ziel erreicht, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein. Dafür soll der Stromsektor bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treibhausgasen auskommen. Bis zum Jahr 2030 soll deshalb der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent ansteigen, und das bei steigendem Stromverbrauch durch die Dekarbonisierung von Sektoren außerhalb des Energiebereichs. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) wurden die Ausbaupfade entsprechend angepasst und Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien umgesetzt.

Branche appelliert an den Bundesrat, auf reguläre Beratungsfristen zu verzichten

Mit dem Gesetzentwurf sollen weitere Maßnahmen ergriffen, die darauf zielen, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und zu steigern. Sie gehen hervor aus der Photovoltaik-Strategie (PV-Strategie), die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Mai 2023 unter Einbindung der betroffenen Branchen, der Bundesländer und der Bundestagsfraktionen vorgestellt hat.

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Ein Verbändebündnis hat am Donnerstag auf die besondere Dringlichkeit der Verabschiedung des Solarpakets hingewiesen. Hintergrund sind Fristen im europäischen Recht, die im Zusammenhang mit der Ausweisung von Flächen für die Windenergie stehen. Nach der Anhörung im Energieausschuss findet am Dienstag eine Sondersitzung im Ausschuss statt, in der ein Beschluss zum Gesetzesentwurf gefasst werden soll. Dann könnte der Bundestag in der gleichen Woche das Gesetz im Plenum verabschieden. Man appelliere an den Bundesrat, am 26. April nach vorherigem Verzicht auf reguläre Beratungsfristen dem Gesetz zuzustimmen, betonte am Freitagmorgen auch BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm beim Policy Briefing des Verbands.

Lesen Sie hier mehr zum Thema:

Solarpaket I: Verbändeappell unterstreicht Dringlichkeit

 

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