In einem gemeinsamen Schreiben haben führende Verbände der Energiewirtschaft dringlich an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie an die Landesministerinnen und -minister für Energie appelliert, sich für eine rasche Verabschiedung des Solarpakets I einzusetzen. (Nachweis für Beitragsbild: hrui / stock.adobe.com)
Das Solarpaket I, das nach langen Debatten von den Regierungsfraktionen vereinbart wurde, steht zur Verabschiedung im Bundestag bereit. Die Verbände drängen darauf, dass dieses wichtige Paket bereits in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet wird und am 26. April im Bundesrat zur Abstimmung kommt.
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Das zügige Inkrafttreten des Solarpakets I bis zum 21. Mai 2024 ist entscheidend, um die Umwandlung von Bestandsgebieten für die Windenergie in sogenannte Beschleunigungsgebiete gemäß den Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) zu ermöglichen. Eine Verabschiedung im Bundesrat erst in der Sitzung am 17. Mai wäre deutlich zu spät, um diese Frist noch einzuhalten. Ein Versäumen dieser Frist würde zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen, da jedes bereits ausgewiesene Bestandsgebiet nach den Kriterien der RED III neu ausgewiesen werden müsste. Das würde nicht nur die Planungsträger in Kommunen und Ländern belasten, sondern auch unnötige Verzögerungen im Ausbau der Windenergie verursachen.
Betroffen wären ausgerechnet Vorreiter bei der Flächenausweisung
Besonders betroffen von einer verpassten Frist wären ausgerechnet die Länder, die bei der Flächenausweisung für Windenergiegebiete Vorreiter waren. Dort würde ein hoher bürokratischer Aufwand entstehen, um Bestandsgebiete in Beschleunigungsgebiete umzuwandeln. Insgesamt geht es um mindestens 40 Prozent der aktuell ausgewiesenen Flächen.
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Es drohe zudem für die Planungsbehörden eine chaotische Situation. „Ab Mitte 2025 wird die EU-Notfallverordnung endgültig auslaufen“, heißt es in dem Appell. Dort, wo Planungsträger Bestandsgebiete nicht neu als Beschleunigungsgebiete ausweisen, würde das alte Genehmigungsrecht gelten. Dadurch kann es in einem Planungsraum dann sowohl alte Bestandsgebiete als auch neue Beschleunigungsgebiete geben. Projektträger und Behörden wären gezwungen, unterschiedliche Genehmigungsprozesse umzusetzen. „Damit wird klar: Für den schnellen Ausbau der Windenergie und der Vermeidung unnötiger Bürokratie muss das Solarpaket I jetzt außerordentlich schnell verabschiedet werden.“
Angesichts dieser drängenden Problematik appellieren die Verbände eindringlich an die Länder, das Solarpaket I mit Fristverzicht am 26. April im Bundesrat zu verabschieden, um einen reibungslosen Ausbau der Windenergie zu gewährleisten und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
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