Gibt es bei der Solarworld-Insolvenz doch noch eine Kehrtwende? Nachdem es zunächst so aussah, als würde sich der Investorenprozess noch eine ganze Weile hinzieht, macht das Unternehmen jetzt Mut: Der vorläufige Insolvenzverwalter der Solarworld AG, Rechtsanwalt Horst Piepenburg, verhandele seit dem Wochenende mit einer Investorengruppe über deren Übernahme der Produktionsstandorte in Freiberg (Sachsen) und Arnstadt (Thüringen).
Die Verhandlungen hätten ein Stadium erreicht, in dem Eckpunkte eines Erwerbs wesentlicher Vermögensgegenstände in der insolventen Solarworld-Gruppe ausgetauscht würden. Demnach habe die Investorengruppe ihre Absicht bekundet, die Grundstücke, Maschinen sowie das Vorratsvermögen an den Produktionsstandorten von Solarworld im sächsischen Freiberg und im thüringischen Arnstadt zu übernehmen.
Nach jetzigem Stand der Verhandlungen könnten 450 Beschäftigte übernommen werden
Nach dem jetzigen Stand der Verhandlungen könnten 450 Beschäftigte in die erwerbende neu zu gründende Gesellschaft übernommen werden. Gleichzeitig wird verhandelt, ob den weiteren rund 1.200 Beschäftigten an diesen beiden Standorten der Eintritt in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft angeboten werden kann.
„Wie vor Wochenfrist angekündigt, kämpfen wir in einem enormen Kraftakt dafür, die Marke und die Kompetenz der Belegschaft von Solarworld so weit als möglich zu erhalten“, sagte Piepenburg. „Mit dieser Lösung würden wir die Möglichkeiten in einem vorläufigen Insolvenzverfahren weitgehend ausschöpfen, um den Interessen der beteiligten Gläubiger gerecht zu werden und eine dann doch signifikante Zahl von Arbeitsplätzen zu erhalten.“
Piepenburg schätzt Chancen auf kurzfristige Einigung höher ein als ein Scheitern
Er schätze die Chancen auf eine kurzfristige Einigung mit den Interessenten höher ein als ein Scheitern: „Diese Chance kann ich niemandem verwehren und deswegen werden wir die allgemein für diese Woche erwarteten Entscheidungen aufschieben.“
Dem bislang besprochenen Konzept des möglichen Erwerbers entsprechend würden zur erwarteten Eröffnung der Insolvenzverfahren am 1. August 2017 die Mitarbeiter der Holdinggesellschaft am Standort Bonn bis auf eine kleine Abwicklungsmannschaft unwiderruflich freigestellt werden müssen. Die Finanzierung einer Transfergesellschaft oder von Kurzarbeit für die Holdingmitarbeiter habe sich nicht ergeben.