Der Solarzubau im Jahr 2018 beläuft sich nach zehn Monaten auf 2,36 GW. Das zeigen die jetzt von der Bundesnetzagentur aktualisierten Zahlen. Demnach wurde im Oktober ein Zubau von 182,1 MW registriert, ein Plus von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Oktober-Zubau sind 13,1 MW enthalten, die als PV-Freiflächenanlage errichtet wurden. Der gesamte Zubau des laufenden Jahres liegt 59 Prozent über den 1,48 GW, die in den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres neu errichtet wurden.
Das BNetzA-Register der geförderten Mieterstromprojekte enthält bis Ende Oktober 2018 insgesamt 295 Vorhaben. Die Gesamtleistung der entsprechenden Photovoltaik-Anlagen beläuft sich auf 6,90 MW, davon sind 5,67 MW im laufenden Jahr registriert worden. Insgesamt könnten pro Jahr bis zu 500 MW an Mieterstromleistung gefördert werden. Im Schnitt weisen die Mieterstromprojekte eine Größe von 23,4 kW auf.
Energiesammelgesetz ändert wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Mieterstrom
Durch das nun verabschiedete Energiesammelgesetz verändern sich die Rahmenbedingungen für neue PV-Projekte und Mieterstromprojekte. Die PV-Vergütung für Anlagen um Segment 40 bis 750 kW wird über drei Monate gestreckt von Februar bis April 2019 auf 8,90 ct/kWh gesenkt, bevor die reguläre Degression wieder greift. Der Abzug von der EEG-Vergütung für Mieterstromprojekte verringert sich von 8,5 auf 8,0 ct/kWh.
Rund ein Achtel der Heimspeicher im Register erfasst
Mittlerweile 13.529 Einträge umfasst das Register der Bundesnetzagentur zu Heim- und Solarspeichern. Damit sind etwa ein Achtel der deutschlandweit bereits mehr als 100.000 installierten Speicher erfasst. Die Leistung der im Register befindlichen Anlagen liegt in Summe bei 74,2 MW. Daraus resultiert eine durchschnittliche Leistung von 5,48 kW pro installiertem Speicher. Die Kapazität ist nicht für jedes der gemeldeten Projekte erfasst. Bei den Projekten, für die eine nutzbare Speicherkapazität angegeben wurde, liegt der entsprechende Wert bei 8,8 kWh.
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