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„Speicher Flex-Budget“: BVES will Systempotenziale von Heimspeichern heben

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Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) will die Systempotenziale heben, die in den hunderttausenden bereits installierten und bald neu hinzukommenden Heimspeichern schlummern. Hierzu hat der Verband das Konzept „Speicher Flex-Budget“ entwickelt. Mit dem Ansatz sollen die hohen regulatorischen Hürden mit einem „unbürokratischen sowie pauschalierten Abgabensystem“ überwunden werden, heißt es beim BVES.

Über 300.000 Hausspeicher sind aktuell in Deutschland installiert. Jährlich kommen etwa 100.000 Anlagen hinzu, wie die kürzlich vorgelegten Branchenzahlen 2021 des BVES zeigen. Die Speicher werden „nahezu ausschließlich“ in Kombination mit einer PV-Anlage zur Erhöhung des Eigenverbrauchs eingesetzt, heißt es beim BVES. Der Systemnutzen wird damit nicht aktiviert. „Grund für die fehlende Marktteilnahme ist die bestehende Doppelbelastung gespeicherten Stroms und die Überregulierung in Bezug auf die technischen Notwendigkeiten“, führt der Branchenverband aus.

Das Speicher Flex-Budget (vgl. Kasten) zielt darauf, dem Standardkunden einen unkomplizierten Zugang zu den Energiemärkten zu ermöglichen, „ohne die notwendigen Steuern, Abgaben und Umlagen zu umgehen“, wie der BVES betont. „Einzig die ungerechtfertigte Doppelbelastung von Speichern wird verhindert sowie die technisch nicht umsetzbare Messanforderungen ersetzt.“

„Speicher Flex-Budget“

Zur Berechnung des Speicher-Flexbudgets wird die eingespeiste Strommenge ohne Teilnahme des Speichers am Strommarkt verglichen mit der eingespeisten Menge nach Teilnahme am Strommarkt. Die entstehende Differenz ist auf die Einspeicherung und Ausspeicherung von Netzstrom zurückzuführen und gilt als doppelt belastet. Die Errechnung benötigt laut BVES drei Komponenten:

1. „PV-Einspeiseprognose“: Wie viele Kilowattstunden aus der PV-Anlage hat dieser Haushalt in den letzten Jahren jährlich eingespeist, als der Speicher noch nicht am Strommarkt teilnahm?

2. „Einspeisung“: Wie viele Kilowattstunden hat der Haushalt in einem Jahr gemessen eingespeist, in dem der Speicher am Strommarkt teilnahm und damit auch zur Einspeisung beitrug?

3. „Speicher Flex-Budget“: Die Differenz aus 2. und 1. ist der Beitrag des Speichers zur Einspeisung. Nur diese Menge ist doppelt belastet und die Belastung wird erstattet.

Alle denkbaren Varianten für eine missbräuchliche Optimierung könnten mit einfachen Mitteln verhindert werden, so der BVES weiter. Die Qualität der PV-Einspeiseprognose werde gesichert durch geeichte Messungen während einer Kalibrierungsphase und eine zusätzliche externe Prognose auf einer breiten Datenbasis. „Eine verstärkte Einspeisung ist wirtschaftlich nachteilig und deshalb unkritisch.“ Eine künstliche Reduktion des Stromverbrauchs unter einen definierten Schwellenwert würde durch den Abgleich mit dem Strombezugszähler erkannt.

Speicher Flex Budgets: „Drei einfache Schritte“ zur Umsetzung erforderlich

Es seien „drei einfache gesetzgeberische Schritte“ erforderlich, um das grundlegende Problem der bestehenden Doppelbelastung von gespeichertem Strom bei Haushaltskunden zu beseitigen und gleichzeitig den Prosumer zum Nutzen des Gesamtenergiesystems zu aktivieren und einzubinden, heißt es. Der erste Schritt sei die Einführung des Speicher Flex-Budgets als vereinfachtes Verfahren für Haushaltskunden, das mit der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Zählertechnik auskomme. „Zur rechtlichen Umsetzung sollte das Speicher Flex-Budget als eigener Absatz in den § 61l EEG oder als eigener § in das EnWG aufgenommen werden, technische Details können durch Festlegungen, Branchenleitfäden o.ä. geschehen“, heißt es beim BVES.

Zweiter Schritt für die Umsetzung wäre die Aufnahme von den in der Rechtswissenschaft diskutierten Lösungen zur praktischen Auflösung der Überregulierung in den § 61l EEG 2021. Stichworte seien hier „gewillkürter Vorrang“, „erzeugungsanteilige Bestimmung“ und „Wenn/Dann Logiken“. Drittens müssten sich die Grundsätze von Messen und Schätzen aus den § 62a und § 62b EEG 2021 auf die Bestimmung der doppelt belasteten Menge gespeicherten Stroms erstrecken.

EU-Richtlinien stellen Prosumer als wichtigen Akteur des Energiesystems ins Zentrum

Die EU stelle den Prosumer als einen wichtigen Akteur ins Zentrum des Energiesystems. „Ein grünes und gleichzeitig stabiles sowie kosteneffizientes Energiesystem gelingt nur mit der Erzeugungsleistung, den Speicherkapazitäten und der Flexibilität der vielen dezentralen Prosumer-Anlagen“, betont der BVES. Dies gelte insbesondere in Deutschland mit der großen und wachsenden Anzahl an Prosumeranlagen. „In Deutschland ist jedoch der Prosumer weiterhin offline; von Aktivierung für das System keine Spur“, kritisiert BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen.

„Es ist höchste Zeit, auf die Entwicklungen zu Dezentralisierung und Digitalisierung endlich zu reagieren“, sagt Windelen. Die aktuelle rechtliche Basis des § 61l EEG sei dafür „leider nicht nutzbar“. Mit dem Speicher Flex-Budget-Konzept, das von Experten in den Arbeitsgruppen des BVES erarbeitet wurde, liege jetzt ein „konstruktiver Alternativvorschlag“ auf dem Tisch. „Wir hoffen nun auf eine ebenso konstruktive Aufnahme und Diskussion.“

Das umfassende Konzept für das Speicher Flex-Budget kann direkt beim BVES als PDF aufgerufen werden.

Lesen Sie hier mehr zur Branchenentwicklung:

Energiespeichersegmente entwickeln sich in der Pandemie sehr unterschiedlich

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