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Speicherbranche begrüßt Erneuerbaren-Richtlinie RED II

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Die Energiespeicherbranche begrüßt die neue europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Sie lege die Grundlage für einen „rechtlichen Handlungsrahmen, der die Systemintegration von Energiespeichern besser zulässt und gegen Diskriminierung im Energiemarkt vorgeht“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands Energiespeicher (BVES).

Die RED II stelle fest, dass das neue verbindliche EU-Erneuerbare-Energien-Ziel von 32 Prozent bis 2030 von einer verbesserten Systemintegration von Energiespeichern abhänge und auch nur über den verstärkten Einsatz von Energiespeichern erreicht werden könne. Die EU-Kommission hebe dabei Dezentralität als treibende Kraft der Energiewende hervor und identifiziert die Doppelbelastung aus Abgaben („charges and fees“) von Eigenverbrauchsanlagen als Diskriminierung, betont der BVES.

Die neue 30 kWp-Obergrenze aus der RED II ist ein Kompromiss, aber doch ein wesentlicher Fortschritt zu den aktuell noch geltenden Regelungen.

Dies entspricht einer langjährigen Grundforderung des BVES. Entsprechend sollen erneuerbare Eigenverbraucher keinen diskriminierenden Maßnahmen einschließlich Abgaben auf den Eigenverbrauch inklusive Speicher ausgesetzt werden. „Die neue 30 kWp-Obergrenze aus der RED II ist ein Kompromiss, aber doch ein wesentlicher Fortschritt zu den aktuell noch geltenden Regelungen“, heißt es beim Branchenverband. Gerade für gemischte Speicherbetriebsmodelle und systemische Anwendungen mit Speichern ergäben sich durch die neue 30kWp-Regelung viele neue Chancen.

„Regelungen für Elektrizitäts-Binnenmarkt müssen Trend fortsetzen“

Die RED II komme den notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen für Energiespeicher „ein wichtiges Stück näher“. Die neuen EU-Vorgaben eröffneten neue Chancen zur Potentialentfaltung von Energiespeichern für eine nachhaltigere und effizientere Energieversorgung. Dieser positive Trend müsse sich in den aktuellen Trilogverhandlungen zur Elektrizitäts-Binnenmarkt-Richtlinie (Market Design Directive, MDD) und -Verordnung (Market Design Regulation, MDR) fortsetzen. „Wir arbeiten erwartungsvoll auf die überfällige Speicherdefinition und etwa die Festlegungen zu Besitz und Betrieb von Speichern hin“, heißt es beim BVES.

Lesen Sie zu den Ergebnissen der Trilogverhandlungen im Bereich der erneuerbaren Energien unseren Bericht von Mitte Juni:

EU-Institutionen verständigen sich auf Erneuerbaren-Ziel von 32 Prozent bis 2030

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