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„Nicht nachvollziehbar“

Speicherbranche enttäuscht: BGH vertagt Entscheidung über Baukostenzuschüsse

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat anders als erwartet noch keine Entscheidung zur Zulässigkeit von Baukostenzuschüssen (BKZ) nach dem Leistungspreismodell für Stromspeicher getroffen. Damit stehe eine dringend benötigte Klärung weiterhin aus – „zum Nachteil aller Beteiligten und zum Nachteil des Energiesystems“, heißt es beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). Aus Sicht des BVES ist eine weitere Verzögerung „nicht nachvollziehbar und schädlich für den notwendigen Ausbau von Flexibilitätstechnologien im Energiesystem“.

Nachtrag: Inzwischen hat der BGH bekannt gegeben, dass der Verkündungstermin in Sachen EnVR 1/24 (Baukostenzuschuss für Batteriespeicher) am 15. Juli 2025, 9 Uhr, sein wird.

„Wir haben bereits eine rechtliche Einordnung von Speichern qua Definition im EnWG: Speicher verschieben die Energienutzung. Daraus müssen nun endlich die rechtlichen Konsequenzen gezogen werden“, betont Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. Die Netzregulatorik müsse so weiterentwickelt werden, dass sie dieser neuen Funktion von Speichern im Energiesystem gerecht werde. „Weitere Verzögerungen sind für die Branche nicht hinnehmbar.“

„Unsicherheit erschwert auch die Arbeit der Netzbetreiber“

Bereits im Dezember 2023 hatte das OLG Düsseldorf im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zugunsten eines Speicherbetreibers entschieden. Dieser hatte sich gegen einen Baukostenzuschuss gewehrt, der nach dem klassischen Leistungspreismodell berechnet worden war. Das OLG lieferte der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine fundierte Grundlage für eine differenzierte Neubewertung der BKZ-Systematik. „Statt diese Gelegenheit zu nutzen, wendete sich die BNetzA gegen das OLG Düsseldorf  – und veröffentlichte parallel ein Positionspapier, das dem OLG-Urteil in zentralen Punkten widerspricht“, so der BVES weiter. Das habe zu monatelanger Unsicherheit, verzögerten Investitionen sowie „ausufernden Streit um die Ausgestaltung von BKZ für Energiespeicher“ geführt, klagt der Verband.

„Diese Unsicherheit behindert nicht nur viele Speicherprojekte und privatwirtschaftliche Investitionen, sondern erschwert auch die Arbeit der Netzbetreiber“, so Windelen weiter. „Planungsprozesse verzögern sich, Kosten steigen, wichtige Flexibilitätslösungen bleiben auf der Strecke – trotz politischem Willen nach mehr Flexibilität, schnellem Speicherausbau sowie dem Abbau von Doppelbelastungen und bürokratischen Hürden. Die Energiewende braucht Klarheit – nicht neue Hängepartien.“

Der BVES fordert die Bundesnetzagentur und den Gesetzgeber auf, jetzt gemeinsam mit allen Beteiligten rechtssichere und praktikable Lösungen zu erarbeiten – auch ohne höchstrichterliche Entscheidung. Ein ebenfalls möglicher Rückverweis des Verfahrens an das OLG Düsseldorf würde zu deutlichen weiteren Verzögerungen über Monate bis hin zu Jahren führen. „Das sollten wir uns in Verantwortung für ein zukunftssicheres Energiesystem nicht erlauben.“

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