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Stand und Entwicklung von Stromspeichern: Wissen der Bundesregierung lückenhaft

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„Die Bundesregierung hat derzeit keine Kenntnis hinsichtlich Stand und Entwicklung von Gesamtleistung und Kapazität sämtlicher in Deutschland verfügbarer Stromspeicher.“ Das räumt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur künftigen Rolle von Stromspeichern in der Energiewende freimütig ein. Gleichzeitig macht die Regierung deutlich, dass sie nur beschränkten Bedarf an regulatorischen Änderungen bezüglich des Speichermarktzugangs von Prosumern oder bei der Frage nach verbesserten Rahmenbedingungen für den „Multi Use“ von Speichern sieht.

Die Regierung verweist auf das Monitoring der Bundesnetzagentur mit Stand März 2018, nach dem die Kraftwerksbetreiber Speicher mit insgesamt 115 MW installierter Leistung gemeldet haben – um Pumpspeicherkraftwerke geht es in der Anfrage nicht. Bei den gemeldeten Anlagen handelt es sich allerdings nur um die Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW. Neuere Zahlen bietet der Bundesverband Energiespeicher (BVES), der die installierte Leistung bei Großbatteriespeichern – also ohne Heimspeicher – für das laufende Jahr auf eine Größenordnung von 380 MW schätzt. „Die Differenz zu den Zahlen der Bundesnetzagentur erklärt sich wahrscheinlich durch viele Anlagen in der Leistungsklasse unter 10 MW“, mutmaßt die Bundesregierung.

Die Bundesnetzagentur arbeite derzeit noch an dem Aufbau des Marktstammdatenregisters. Darin werden auch Stromspeicher mit ihren Leistungsangaben erfasst. „Da die Datenbank derzeit noch nicht bereinigt vorliegt, kann sie zur Bestimmung der Gesamtleistung aller Speicher in Deutschland noch nicht herangezogen werden“, heißt es weiter.

Datenlage im Bereich Heimspeicher dank RWTH-Speichermonitoring belastbarer

Belastbarer sind die Daten zu den Heimspeichern. Das Speichermonitoring der RWTH Aachen, mit dem das Förderprogramm der KfW zu Batteriespeichern begleitet wurde, weist ein Wachstum des Bestands von Heimspeichern von 15 MW im Jahr 2013 auf 420 MW im Jahr 2018 aus. Die Kapazität der Speicher stieg im gleichen Zeitraum von 30 MWh auf 935 MWh.

Mit Blick auf den gesamten Stromspeichermarkt geht die Bundesregierung davon aus, dass „sowohl Leistung als auch Kapazität weiter zunehmen werden. „Der Bundesregierung liegen aber derzeit keine Informationen zur Entwicklung von Leistung, Kapazität und Kosten zu allen Speichertechnologien vor“, heißt es auch hier. Die Regierung zitiert die Prognosen aus dem Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur für den Zeitraum 2019 bis 2030, nach denen sich die installierte Leistung der PV-Batteriespeicher im mittleren Szenario bis 2030 auf 8,0 GW erhöhen wir. Für Großbatteriespeicher wird ein Anstieg auf 2,0 GW prognostiziert. Ebenfalls 2,0 GW Leistung würde im mittleren Szenario auf Power-to-Gas-Anlagen entfallen. Hier sei aber zu beachten, dass entsprechende Infrastrukturen nur im Umfang der Rückverstromung auch Stromspeicher seien.

„Erhebliche Investitionsanreize“ durch Eigenverbrauchsoptimierung in Industrie und Haushalten

Senec-Heimspeicher
Heimspeicher zur Optimierung des Eigenverbrauchs könnten in der Post-EEG-Phase einen Schub erhalten (Symbolbild Heimspeicher. Quelle: Senec)

Die Entwicklung von Leistung und Kapazität werde weiter wesentlich durch die Erlöspfade und Kosten geprägt. „Die Förderung über das Eigenverbrauchsprivileg stellt einen erheblichen Investitionsanreiz sowohl in Haushalten als auch der Industrie dar“, meint die Bundesregierung. Leistung und Kapazität der Speicher werde sich daher zum Teil an der Optimierung des jeweiligen Eigenverbrauchs orientieren. Größere Verbraucher (Industrie, Gewerbe) setzten Speicher zudem zur Vermeidung von Lastspitzen ein, um ihre Netzentgelte im Rahmen des § 17 Absatz 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (Jahresleistungsentgelt) oder des § 19 Absatz 2 Sätze 2 und 3 der Stromnetzentgeltverordnung (Bandlast-Verbrauch) zu minimieren, sodass eine zusätzliche Leistung und Kapazität wirtschaftlich sein kann. „Die derzeit noch geringe Preisdifferenz an der Strombörse beschränkt diesen Erlöspfad.“

Im Rahmen eines laufenden Forschungsvorhabens lasse das Bundeswirtschaftsministerium derzeit Zubautrends, Ausbaupotenzial und Kostenentwicklung von Batteriespeichern untersuchen. „Im Fokus stehen dabei dezentrale Heimspeicher und netzdienliche Batteriespeicher“, heißt es weiter.

Kostenstruktur von Großspeichern und Spitzenlastkraftwerken: „Regierung liegen keine Informationen vor“

Die FDP wollte in ihrer Anfrage auch in Erfahrung bringen, wie die Bundesregierung die Kostenstruktur von gasbetriebenen Spitzenlastkraftwerken im Vergleich zu Großspeicheranlagen, vor allem Lithium-Ionen-Batteriegroßspeichern einschätzt. Entsprechende gasbetriebene Spitzenlastkraftwerke könnten in Sachen Netzstabilisierung ähnliche Aufgaben wie Großspeicher erfüllen. Doch auch hier muss die Regierung passen: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum Vergleich der Kostenentwicklung und Kostenstruktur von (Groß-)Speicheranlagen und von Spitzlastkraftwerken vor“, heißt es. Die Kosten des Einsatzes entsprechender Spitzenlastkraftwerke hänge von einer Vielzahl von Faktoren ab, u. a. von der Kostenentwicklung bei Erdgas und CO2-Zertifikaten. Bei den Speichern wiederum seien Investitionskosten, Strombeschaffungskosten und Wirkungsgradverluste wichtige Determinanten.

Post-EEG-Anlagen im PV-Bereich: Wie viel Flexibilität bringen nachgerüstete Speicher?

Zum Thema Post-EEG-Anlagen im Photovoltaikbereich merkt die Regierung an, dass entsprechende Anlagen einen wichtigen Anreiz verlieren, den produzierten Strom in das Netz einzuspeisen. „Verbunden mit den derzeit erhobenen Letztverbraucherabgaben auf den Netzstrom und die EEG-Privilegierung des Eigenverbrauchs entsteht ein Anreiz dafür, PV-Anlagen mit Speichern nachzurüsten, um den Eigenverbrauch zu erhöhen.“ Die Anzahl der tatsächlichen Nachrüstungen werde dabei von den Investitions- und Betriebskosten der Speicheranlage und von der verbleibenden technischen Lebensdauer der PV-Anlage im Vergleich zu den Strombezugskosten aus dem Netz abhängen.

Nach Einschätzung der Bundesregierung hänge es von dem konkreten Einsatz des Speichers ab, ob dessen Flexibilität im Stromnetz genutzt werden kann. Werde der Speicher ausschließlich zur Optimierung der Eigenversorgung eingesetzt, stehe dem Netz keine Flexibilität zur Verfügung. „Wird die Flexibilität (z. B. über Aggregatoren) am Strommarkt vermarktet, kann der Einsatz des Speichers je nach Markt- und Netzsituation Engpässe entlasten oder verstärken.“

Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nachweispflichten für Prosumer: „Keine neuen“ Hemmnisse schaffen

Die FDP stellt auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nachweispflichten bei Stromspeichern für Prosumer, die in der EU-Richtlinie zum Strommarktdesign festgehalten und von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Die Antwort macht keine allzu große Hoffnung, dass die Regierung hier deutlichen Handlungsbedarf erkennt: „Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass dieser Norm aus der Strommarkt-Richtlinie durch die heutige Regulierung im Wesentlichen bereits entsprochen wird, so dass Speicher bei Betrieb durch einen ‚aktiven Kunden’ im Sinne der Richtlinie keinen unverhältnismäßigen oder diskriminierenden technischen Anforderungen, administrativen Anforderungen, Verfahren, Umlagen und Abgaben sowie nicht-kostenorientierten Netzentgelten unterworfen sind.“

Man werde bei der Umsetzung der Richtlinie darauf achten, dass den aktiven Kunden „keine neuen unverhältnismäßigen oder diskriminierenden administrativen Anforderungen oder Kosten auferlegt werden“. Allerdings müsse sichergestellt bleiben, dass aktive Kunden, die Speicher betreiben, die technischen und regulativen Anforderungen (z. B. für die Inanspruchnahme der Privilegierung nach § 61k EEG 2017) erfüllen. „Bei der Teilnahme am Stromhandel oder am Regelenergiemarkt sind die Marktregeln der jeweiligen Plattform einzuhalten.“

„Multi Use“: Bundesregierung will prüfen, ob Hindernisse bestehen und ob sie beseitigt werden können

Auch die regulatorischen Hemmnisse für den von der Speicherbranche immer wieder eingeforderten Multi-Use von Speichern erkennt die Bundesregierung in der Form offenbar nicht. „Nach Auffassung der Bundesregierung sind bereits heute Speicherbetreiber befugt, vollkommen frei darüber zu entscheiden, wie und mit welchen Anteilen sie ihre Anlagen auf unterschiedlichen Märkten einsetzen möchten.“ Dies sei auch „bereits regulatorisch erfasst“. So stelle die Befreiung von der EEG-Umlage nach § 61k EEG 2017, die der Vermeidung der Doppelbelastung derselben Strommenge mit der EEG-Umlage dient, nicht darauf ab, auf welchen Märkten die Speicherflexibilität vermarktet wird, sondern allein darauf, dass der eingespeicherte Strom wieder ausgespeichert wird.

Immerhin räumt die Regierung ein: „Soweit regulatorische Hindernisse verhindern, dass ein Speicher mehrere Dienstleistungen gleichzeitig erbringen kann und diese weder durch technische Limitierungen des Speichers noch technische Anforderungen der Dienstleistung zu rechtfertigen sind, wird die Bundesregierung prüfen, ob diese Hindernisse beseitigt werden können.“ Wichtig sei aber, „dass auch bei einer Mehrfachnutzung des Speichers sich dieser im angemessenen Ausmaß an den entstandenen und entstehenden Systemkosten im Stromsektor beteiligt.“ 

Lesen Sie zum Thema auch:

„Die Energiewende wird nicht an Stromspeichern scheitern“

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