Nachdem die ersten Ausschreibungsrunden in den Bereichen Biomasse, Windenergie und Photovoltaik bereits stattgefunden haben, beginnt nun auch die erste Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen).
Der Gesetzgeber hat sich bei der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes für den Wechsel von festen Einspeisevergütungen zu Ausschreibungen entschieden, um die Förderkosten zu senken, was bisher auch gelungen ist. Allerdings hat der Umstieg auch seinen Preis, so ist mit einer sinkenden Akteursvielfalt und einer verlangsamten Ausbaudynamik zu rechnen.
KWK-Anlagenbetreiber müssen Übergangsbestimmungen erfüllen
Der Titel der Ausgabe 41/2017 von EUWID Neue Energie befasst sich mit der Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und gibt Hinweise, was bei dem Verfahren zu beachten ist. Denn beispielsweise müssen Betreiber, deren KWK-Anlagen die Voraussetzungen der Übergangsbestimmungen erfüllen, für eine Förderung mit Einspeisevergütung innerhalb von zwei Wochen eine Verzichtserklärung abgeben.
Dass es bei Fördersystemen mittlerweile weniger um eine Kostenabdeckung, sondern um eine Absicherung von Preisrisiken geht, zeigt eine Studie des DIW. Systeme mit Einspeisevergütung oder gleitender Marktprämie führen dem DIW zufolge zu den geringsten Kosten der Risikoabsicherung und damit zu niedrigeren Strompreisen.
Dossier und Interview zum Crowdfunding
Doch nicht nur die Investitionsrisiken unterliegen einem Wandel, auch Finanzierungsmöglichkeiten ändern sich. In der aktuellen Ausgabe beleuchten wir deshalb die Crowdfinanzierung im Rahmen eines Dossiers und eines Interviews.