Die erste Ausschreibung, bei der Erzeugungsanlagen als Langzeitkapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) bieten konnten, ist am 9. September 2026 geendet. Wie die Bundesnetzagentur berichtet, war der erste Gebotstermin „deutlich überzeichnet“.
Nun werde man mit der Prüfung der Gebote beginnen und abschließend eine Reihung der zulässigen Gebote erstellen. Geprüft werde insbesondere, ob die Bietenden alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Zuschläge sollen spätestens am 3. November 2026 bekannt gegeben werden.
Ausgeschlossen würden Gebote beispielsweise, wenn eine Erzeugungsanlage nicht das sogenannte Langzeitkriterium erfüllt. Dieses setzt (gem. § 12 Abs. 5 S. 1 StromVKG) voraus, dass die Erzeugungsanlage technisch in der Lage ist, ohne Unterbrechung für mindestens 10 aufeinanderfolgende Stunden Strom in Höhe von mindestens 80 Prozent der installierten Leistung in das Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisen.
Mit dem StromVKG sei ein Rahmen geschaffen worden, damit der Strommarkt auch in Zukunft über ausreichend gesicherte Leistung verfüge. Bei den Ausschreibungen werden Anlagen bezuschlagt, die in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen, um auch sogenannte „Dunkelflauten“ – also längere Phasen mit geringer Erzeugung aus Wind- und Sonnenenergie – abzusichern.