Nach dem Koalitionsvertrag soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Diese Vorgabe soll möglichst bereits ab dem 1. Januar 2024 für jeden Heizungsaustausch in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das BMWK jetzt ein Konzept zur Umsetzung dieser Vorgabe erarbeitet, das im Rahmen einer öffentlichen Konsultation in den nächsten Wochen mit den betroffenen Akteuren diskutiert werden soll. Für die Bioen...
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