Die Übertragung des Festlegungsverfahrens zu Industrienetzentgelten an die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur ist aufgehoben worden. Das gab die BNetzA bekannt. „Grund für die Aufhebung der Übertragung ist, dass das Verfahren zu den Industrienetzentgelten nun zeitlich stark mit der Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) überlappt“, heißt es zur Begründung. „Die notwendige inhaltliche Verzahnung wird besser gewährleistet, wenn der Themenkomplex der Industrienetzentgelte in AgNes integriert und dadurch auch inhaltlich synchronisiert wird.“
Das EnWG sieht die Einleitung eines Verfahrens für eine von § 19 Abs. 2 StromNEV abweichende Festlegung zur Setzung systemdienlicher Anreize durch ein Sondernetzentgelt für Industriekunden vor. Die Beschlusskammer 4 hatte dem entsprechend unter dem Zeichen BK4-24-027 ein Verfahren eingeleitet. Ein Eckpunktepapier wurde bereits vor rund einem Jahr konsultiert. „Die Beschlusskammer beabsichtigt, künftig systemdienliches Verhalten zu unterstützen“, heißt es im Eckpunktepapier. Als systemdienlich werde dabei ein Netznutzungsverhalten angesehen, das sich positiv auf die Kosten der Energieversorgung insgesamt oder auf die Kosten eines stabilen Netzbetriebs auswirkt. „Im Grundsatz ist vorgesehen, eine Stärkung des Marktsignals anhand der Netzentgelte vorzunehmen.“
Nun geht die BNetzA einen anderen Weg. „Als nächster Schritt ist vorgesehen, das Thema Industrienetzentgelte im Rahmen einer eigenständigen Anhörung innerhalb des AgNeS-Verfahrens zu adressieren“, heißt es.