Die EEG-Umlage war ein zentrales Instrument zur Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Seit Mitte 2022 wird sie nicht mehr erhoben wird, zum 1. Januar 2023 wurde sie abgeschafft. Die EEG-Umlage wurde verwendet, um die Differenz zwischen den Kosten der Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom und dem Marktpreis auszugleichen. Heute erfolgt der Ausgleich der Differenzkosten über den Bundeshaushalt.