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Thüringer Klimagesetz-Entwurf legt auf Wärmebereich besonderes Augenmerk

Nahezu klimaneutraler Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 geplant

In Thüringen hat das Kabinett jetzt den Entwurf für ein Klimagesetz beschlossen und an den Landtag weitergeleitet. Das Thüringer Klimagesetze(ThüKliG) formuliert den Rahmen für klimafreundliches Handeln und enthält u.a. konkrete Treibhausgasminderungsziele, Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung im Freistaat sowie das Vorhaben eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Thüringen bis zum Jahr 2050, teilte das Landesumweltministerium mit.

Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft soll über einen breiten Ansatz gelingen, bei dem jeder und jede beitragen kann. Dazu habe das Ministerium mit Klima-, Solar- und Green-Invest bereits sehr erfolgreiche Förderprogramme installiert, auch künftig sollen entsprechende Anreize die Initiative von Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Stellen zum Klimaschutz unterstützen.

Auch Verkehrssektor hat großen Aufholbedarf

Besonderes Augenmerk legt der neue Gesetzentwurf auf den Wärmebereich, in dem nach Ansicht der Landesregierung die größten Potentiale für mehr Klimaschutz liegen. Neben dem Wärmebereich habe auch der Verkehrssektor großen Aufholbedarf, hier sei der CO2-Ausstoß in den letzten 25 Jahren sogar noch gestiegen. Zu den Eckpunkten des Klimagesetzes zählen:

Treibhausgasminderungsziele

Die Treibhausgasemissionen in Thüringen sollen sich im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um 60 bis 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 bis 80 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent verringern. Handlungsleitend ist dabei die jeweils maximale THG-Minderung.

Klimaanpassung

Landkreise und Gemeinden werden bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt; bspw. durch die Förderung von Anpassungskonzepten.

Klimaverträgliches Energiesystem

Das Land soll bis zum Jahr 2040 seinen Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken können, mit dem Dreiklang aus Energiesparen, mehr Energieeffizienz und zugleich dem Ausbau der erneuerbaren Energien.

Lokaler Klimaschutz

Landkreise, Städte und Gemeinden sollen Strategien insbesondere zur Minderung der Treibhausgase sowie zum Ausbau der Erneuerbaren erstellen. Zudem können Gemeinden Wärmeanalysen und darauf aufbauende Wärmekonzepte erarbeiten. Sie werden dabei vom Land und vom Bund unterstützt.

Sanierung des Gebäudebestands

Bis zum Jahr 2050 wird ein klimaneutraler Gebäudebestand in Thüringen angestrebt – durch weniger Energieverbrauch und den Ausbau der erneuerbaren Energien bei Gebäuden.

Betreiber öffentlicher Wärmenetze

Sie erhalten die Vorgabe, Konzepte für Wärmenetze auf eine nahezu CO2-neutrale Versorgung hin auszurichten; das betrifft beispielsweise Stadtwerke mit Fernwärmeversorgung.

Vorbildfunktion des Landes

Bis zum Jahr 2030 soll die unmittelbare Landesverwaltung klimaneutral arbeiten. Gesichtspunkte des Klimaschutzes werden zudem künftig in allen Bereichen berücksichtigt.

Das Thüringer Klimagesetz steckt den Rahmen für Klimaanpassung und Klimaschutz ab. Konkrete Maßnahmen des Landes, die der Umsetzung der Klima- und Energieziele dienen, werde die Klimaschutzstrategie enthalten. Des Weiteren soll ein Maßnahmenpaket Instrumente zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels festlegen und fortschreiben. Die Strategie werde derzeit erstellt und im Lauf des Jahres 2018 von der Landesregierung verabschiedet.