Das EEG-Umlagesystem hat konzeptionell schwerwiegende Konstruktionsfehler und ist nicht geeignet, den dringend erforderlichen Umbau der Energiesysteme zielführend zu unterstützen. Wie die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien zumindest ergänzt werden könnte, hat das Umweltbundesamt (UBA) analysiert.

Die Verfasser des vom UBA beauftragten Gutachtens empfehlen, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu belasten und diese Energieträger in Abhängigkeit ihrer CO2-Emissionen zu besteuern. Dadurch sei es möglich, die häufig als „Preisschild der Energiewende“ missverstandene EEG-Umlage zu senken.

Ein „Preisschild“ ist die EEG-Umlage nie gewesen gewesen, sie beinhaltet eine Vielzahl von Verzerrungen. So ist sie aufgrund der Ausnahmen von EEG-Umlagezahlungen durch die Industrie deutlich höher als sie es sonst wäre. Und durch den preissenkenden Effekt der Erneuerbaren an den Strombörsen steigen die EEG-Differenzkosten, so dass die Erneuerbaren teurer wirken, obwohl das Gegenteil der Fall ist: Erneuerbare Energien werden fortlaufend günstiger und sind mit Blick auf die reinen Stromgestehungskosten auch in der internationalen Perspektive vielfach schon die günstigsten Erzeugungsformen für Elektrizität.

Das Gutachten zeigt, dass es an Reformvorschlägen für das EEG-Umlagesystem nicht mangelt. Die Analyse gruppiert die Vorschläge in fünf Kategorien: Preiskorrektur konventioneller Energien, Verbreiterung der Finanzierungsbasis, Teilfinanzierung aus dem Bundeshaushalt, Fondslösung und Veränderung des Finanzierungsmodus. Im Rahmen des Gutachtens werden zwei Reformoptionen untersucht, die über eine Modifikation des Energiesteuergesetzes die EEG-Kosten breiter als bisher verteilen und einer verstärkten Sektorkopplung Vorschub leisteten.

Gutachten analysiert zwei Reformoptionen

Die erste Reformoption besteht darin, die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO2-Aufschlag zu ergänzen. Bei einem Aufschlag von 30 € pro Tonne emittiertem Kohlendioxid auf die geltenden Energiesteuersätze könnten nach ersten Schätzungen rund 10 Mrd. € mehr in die staatlichen Kassen fließen.

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Reformoption 1: CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr
Quelle: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Dr. Stefan Klinski

Diese Einnahmen könnten aus dem Bundeshaushalt direkt und gesetzlich verankert auf das EEG-Konto der Netzbetreiber gezahlt werden und so die EEG Umlage senken. Statt 6,88 ct/kWh im Jahr 2017 könnte die EEG-Umlage um 3 ct/kWh sinken. Eine solche aufkommensneutrale Reform wäre „kurzfristig umsetzbar und ein wichtiges Signal für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz“, heißt es im Gutachten, weshalb das UBA den Vorschlag begrüße.

Als zweite Reformoption schlägt das Gutachten vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. So könnte ergänzend zum Emissionshandel eine weitere, am CO2-Gehalt orientierte Belastung für fossile Energieträger erreicht werden. Dies würde fossile Energieträger in der Stromerzeugung verteuern und tendenziell zu höheren Börsenstrompreisen führen. Auf diese Weise ließe sich der Förderbedarf bei den erneuerbaren Energien dämpfen und die EEG-Umlage reduzieren.

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Reformoption 2: CO2-Bepreisung im Stromsektor
Quelle: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Dr. Stefan Klinski

Die steuerlichen Mehreinnahmen könnten außerdem direkt für eine weitere Senkung der EEG-Umlage genutzt werden. „Die mit dem Modell verbundene Erhöhung der Endverbraucherpreise fossiler Brennstoffe bei gleichzeitiger Senkung des Endverbraucher-Strompreises bietet schon für sich genommen einen verbesserten Anreiz zur Sektorkopplung“, heißt es im Gutachten. Dieser werde im Sinne des Klimaschutzes noch sinnvoller gelenkt, indem zugleich Impulse zur Minderung der CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung gesetzt werden.

CO2-Preis allein kann nicht garantieren, dass Sektorziel für Energiewirtschaft sicher eingehalten werden kann

„Allerdings kann aus Sicht des UBA ein CO2-Preis allein nicht garantieren, dass das Sektorziel für die Energiewirtschaft sicher eingehalten werden kann“, schränkt die Behörde selbst ein. Hierzu seien flankierende Instrumente notwendig. Vor der Umsetzung eines CO2-Preises im Stromsektor sollten aus Sicht des Umweltbundesamtes die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.

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