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„Überragendes öffentliches Interesse“: Das bedeutet der geplante neue Status der Erneuerbaren

Ein wesentlicher Kern des Energiesofortmaßnahmenpakets des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) ist die Verankerung des Grundsatzes, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Doch was bedeutet das konkret? Dieser Frage geht das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE in einer „Wortmeldung“ nach. Demnach entsteht durch die Regelung kein Automatismus, der den Ausbau der Erneuerbarer in der Schutzgüterabwägung an der obersten Stelle positioniert. (Quelle für Beitragsbild: ContextCrew)
Das Erneuerbare-Energi...

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