Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag abgelehnt, der den Weiterbetrieb des Offshore-Windparks Butendiek betrifft. „Damit ist die Stromerzeugung dort vorläufig weiterhin möglich“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Richter verweisen in ihrem Beschluss in Einklang mit der Bewertung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) auf das „überragende öffentliche Interesse“ der Windenergienutzung auf dem Meer. […]
Start Nachrichten Wirtschaft „Überragendes öffentliches Interesse“: Offshore-Windpark Butendiek darf weiter Strom erzeugen