Die EEG-Umlage steigt im kommenden Jahr auf 6,756 ct/kWh. Das haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW jetzt bekannt gegeben. Die Erhöhung des Umlagesatzes für nicht-privilegierte Letztverbraucher entspricht einem Anstieg von 5,5 Prozent gegenüber dem aktuellen Niveau von 6,405 ct/kWh.
Gleichzeitig wurde die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2020 veröffentlicht. Sie bezieht die Kosten für den Ausbau des Offshore-Netzes in Nord- und Ostsee ein, die vor 2019 über die Netzentgelte gewälzt wurden. Die Offshore-Netzumlage beträgt 0,416 ct/kWh für das Jahr 2020 (2019: 0,416 ct/kWh).
Grundlage für die Berechnung der EEG-Umlage ist die Prognose der im Jahr 2020 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie des prognostizierten Stromverbrauchs. Für 2020 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag von 23,9 Mrd. €, berichten die Übertragungsnetzbetreiber.
Die EEG-Umlage wird von Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde entrichtet und dient der Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Für stromintensive Industrien gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen, die sie vor dem größten Teil der Belastung durch die Umlage befreien.
ÜNB rechnen mit Anstieg der EEG-Stromerzeugung um 8,6 TWh im Jahr 2020 auf 226 TWh
Für das Jahr 2020 wird im Vergleich zum Vorjahr eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um ca. 8,6 TWh auf etwa 226 TWh prognostiziert (dies entspricht einer Fördersumme von rund 26,2 Mrd. €). Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent erhöht haben, sowie unter Berücksichtigung weiterer Kosten bzw. Erlöspositionen ergibt sich für das Jahr 2020 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 24,2 Mrd. €.
Dies entspricht einer Kernumlage für 2020 von etwa 6,8 ct/kWh. Davon entfallen etwa 2,5 ct/kWh auf Photovoltaik, etwa 1,6 ct/kWh auf Energie aus Biomasse, etwa 1,4 ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,2 ct/kWh auf Windenergie auf See.
EEG-Konto war zum 30. September 2019 mit 2,2 Mrd. € im Plus
In die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der Stand des EEG-Kontos sowie die sogenannte Liquiditätsreserve ein. Das EEG-Konto war zum 30. September 2019 mit 2,2 Mrd. € im Plus. Diese positive Deckung des EEG-Kontos 2019 wurde bei der Bestimmung der EEG-Umlage 2020 berücksichtigt und senkt diese rechnerisch um etwa 0,6 ct/kWh. Da der Kontostand aber rund 40 Prozent niedriger war als zum 30. September 2018, führt dies allerdings auch zu einem Anstieg der EEG-Umlage für das Jahr 2020 gegenüber der Umlage 2019, so die Übertragungsnetzbetreiber.
Liquiditätsreserve 2020 bei rund 1,9 Mrd. €
Im Jahr 2019 lag der Spotmarktpreis bis zum Zeitpunkt der Umlagen-Veröffentlichung durchschnittlich rund 8 €/MWh unter dem gesetzlich anzusetzenden Preis. Eine ähnliche Tendenz zeigt sich in den Futures-Preisen bis Ende dieses Jahres, wodurch sich erwartungsgemäß weitere Mindererlöse ergeben werden. Dadurch wird das „Startniveau“ des EEG-Kontostandes 2020 deutlich niedriger liegen als im Vorjahr. Unter Berücksichtigung dieser Effekte wird die Liquiditätsreserve mit 8,0 Prozent angesetzt, bezogen auf die prognostizierte Deckungslücke. Sie liegt 2020 somit bei rund 1,9 Mrd. €. Der Anteil der Liquiditätsreserve an der EEG-Umlage beträgt etwa 0,5 ct/kWh.
Einfluss auf die Höhe der EEG–Umlage haben der erwartete Börsen-Strompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, der Zubau an EEG-geförderten Anlagen, der aktuelle EEG-Kontostand und eine Liquiditätsreserve.