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Urteil: Windkraftanlagen schränken nicht Funktion von Wetterradaren ein

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Seit dem 13. März 2020 ist ein wegweisendes Urteil für Windenergieprojekte in ganz Deutschland rechtskräftig. Darauf hat der Bundesverband Windenergie (BWE) aufmerksam gemacht. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat zugunsten von sechs geplanten Windenergieanlagen in Großenaspe und Wiemersdorf entschieden. Nach Ansicht der Richter werden Ergebnisse der Wetterradarstation nicht in bedeutendem Maße durch Windenergieanlagen beeinträchtigt. Laut BWE wird das Urteil eine bundesweite Signalwirkung für die Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wetterradaren haben.

Mit seinem Urteil widerlegt das Verwaltungsgericht die Gutachtereinschätzung des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser hatte angeführt, dass die Bestandsanlagen in der Nähe der Wetterradarstation bereits jetzt schon die Messwerte beeinflussten. Mehr Anlagen in dem Gebiet würden demzufolge die Funktionsfähigkeit des Radars weiter einschränken. Das Gericht bejahte zwar, dass sich die geplanten Windenergieanlagen nachteilig auf die Datenerfassung auswirken. Allerdings nicht so stark, dass der DWD in der Ausübung seiner Aufgaben eingeschränkt würde. Die für dieses Projekt zuständige schleswig-holsteinische Genehmigungsbehörde (LLUR) muss daher ihre früheren Ablehnungsbescheide aufheben und zugunsten der Betreiber neu entscheiden.

BWE hofft auf Umdenken im DWD

„Das Urteil sendet ein positives Signal an alle Windenergieanlagenplaner in ganz Deutschland und bestätigt alle in den letzten Jahren erfolgten Urteile im Konflikt zwischen Windenergie und dem DWD seit der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2016“, sagt Horst Leithoff, Vorsitzender des BWE-Landesverbandes Schleswig-Holstein zur Urteilsbegründung. Der BWE hoffe, dass mit diesem Urteil nun insgesamt ein Umdenken im DWD stattfinden werde und die Auseinandersetzungen zwischen Windenergie und dem DWD zeitnah der Vergangenheit angehören.

Rechtsstreit geht in zweite Runde

Der betroffenen Kläger aus Schleswig-Holstein, Hans-Günther Lüth, zeigte sich ebenfalls über das Urteil erfreut: „Nach fünf Jahren andauerndem Rechtsstreit kann nun zumindest die Mehrheit der geplanten Windenergieanlagen gebaut werden.“ Doch ganz ausgestanden ist der Rechtsstreit noch nicht. „Es wird noch eine zweite Runde geben“, so Lüth. Denn die Gerichtsentscheidung betreffe nur sechs der geplanten acht Windenergieanlagen. Wegen des Moratoriums brauchen solche Anlagen derzeit eine Ausnahmegenehmigung in Schleswig-Holstein. Die anderen zwei Genehmigungen wurden jedoch so spät erteilt, dass diese Anlagen nicht im Gutachten aufgenommen werden konnten.

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