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VDE|FNN: Neue Anschlussregeln fürs Höchstspannungsnetz

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Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat jetzt neue Anschlussregeln für die Höchstspannungsebene vorgelegt. Wie das Forum in einer Mitteilung schreibt, sind am Höchstspannungsnetz Erzeugungsanlagen wie beispielsweise große Windparks, große konventionelle Kraftwerke, Industrieparks und einige besonders große Stromverbraucher wie z.B. Aluminiumhütten sowie die Verteilnetze angeschlossen. Die bisherigen Regeln zum Netzanschluss solcher Anlagen seien über zehn Jahre alt und entsprächen nicht den Erfordernissen der Energiewende.

„Damit existieren jetzt zum ersten Mal einheitliche Anforderungen an alle Arten von Kundenanlagen in der Höchstspannung: Erzeuger und Verbraucher, sowie Speicher und Mischanlagen. Die neue Anwendungsregel setzt außerdem die relevanten Europäischen Network Codes (RfG, DCC) für diese Spannungsebene in Deutschland um und erleichtert so die Arbeit von Netz- und Anlagenbetreibern sowie Herstellern gleichermaßen“, so VDE|FNN-Geschäftsführerin Heike Kerber.

Einheitliche Anforderungen an Offshore-Windparks neu

Neu sind unter anderem einheitliche Anforderungen an Offshore-Windparks, die direkt an das bestehende Höchstspannungs-Drehstromnetz angeschlossen werden. Dies ist bei den in der Ostsee geplanten Windparks der Fall. Für die Windparks in der Nordsee, die aufgrund der größeren Entfernungen per Hochspannungs-Gleichstromübertragung angeschlossen werden, arbeite VDE|FNN an einer weiteren separaten Anschlussregel, deren Veröffentlichung für Ende 2017 geplant sei.

Nachweisverfahren einheitlich geregelt

Wesentliche Neuerungen sind, dass Erzeugungsanlagen künftig schneller auf ein Ansteigen oder Absinken der Netzfrequenz durch Anpassen ihrer Leistung reagieren müssen und dass die Netzfrequenz unzulässig stark steigt oder sinkt, wenn Erzeugung und Verbrauch erheblich im Ungleichgewicht sind. Auch sind einheitliche und europarechtlich konforme Anforderungen an das Durchfahren von Netzfehlern neu. Zudem sind erstmals die Nachweisverfahren für die Höchstspannung einheitlich geregelt. In der Regel wird den Angaben zufolge für konventionelle Kraftwerke ein Einzelnachweisverfahren und für Kundenanlagen aus Serienfertigung (z.B. Windkraftanlagen) ein Anlagenzertifikat verwendet.

Die Technische Anschlussregel Höchstspannung ist die letzte von vier Anschlussregeln, mit denen der europäische Network Code „Requirements for Generators“ (RfG) für Deutschland umgesetzt wird. Im nächsten Schritt werden die bis zum 1. Oktober 2017 eingegangenen Änderungsvorschläge behandelt. Diese Anwendungsregel ist Teil der Aktivitäten von VDE|FNN, den jederzeit sicheren Systembetrieb bei steigender Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen. Der Entwurf ist über die Webseite von VDE|FNN verfügbar.

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