Das in Niedersachsen landesweit geltende Verbot der Errichtung und Erweiterung von Biogasanlagen in Wasserschutzgebieten und in als Wasserschutzgebiete vorgesehenen, durch vorläufige Anordnung gesicherten Gebieten ist rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit Urteil vom 20. Dezember 2017 entschieden (Az. 13 KN 67/14).
Geklagt hatte eine aus zwei Landwirten bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese hatte geplant, in der weiteren Schutzzone (Schutzzone III) eines festgesetzten Wasserschutzgebietes eine Biogasanlage zu errichten, in der nahezu aussch...
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