Für Klagen gegen die Planfeststellung von Offshore-Anbindungsleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz soll der Rechtsweg verkürzt werden. Darauf weist der Informationsdienst des Bundestages (hib) hin. Die erstinstanzliche Zuständigkeit soll demnach beim Bundesverwaltungsgericht liegen. Das sieht ein Vorschlag des Bundesrates vor, dem die Bundesregierung „in der Sache“ zustimmt.
In der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme (Drs.: 19/22081) zum Entwurf der Bundesregierung „eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (Drs.: 19/20429) führt die ...
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