Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat grünes Licht für gesetzliche Regelungen gegeben, die Windkraftanlagenbetreiber verpflichten, Anwohner und Kommunen am Projekt zu beteiligen. Den am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1187/17 v. 23. März 2022) begründen die Verfassungsrichter mit wichtigen Gemeinwohlzielen wie dem Klimaschutz und der Sicherung der Stromversorgung. Diese seien hinreichend gewichtig, um den mit der Beteiligungspflicht verbundenen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Betreiber von Windenergieanlagen aus Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen zu kön...
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