In Kernzonen von Naturparks dürfen keine Windenergieanlagen (WEA) gebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier jetzt entschieden. Die Klage eines Anlagenbetreiber, der im Naturpark Saar-Hunsrück zwei Windräder errichten wollte, wurde abgelehnt (Az.: 9 K 12585/17.TR).
Die geplanten Anlagen bei Waldweiler (Kreis Trier-Saarburg) lägen innerhalb der Naturpark-Kernzonen und widersprächen damit den Zielen der Raumordnung, hieß es. Der Kreis Trier-Saarburg hatte der klagenden Firma den Vorbescheid zur Errichtung der Anlagen im März 2017 nicht erteilt. Er begründete dies damit, dass der Stando...
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