Die Nähe eines Windparks hat keine negative Auswirkung auf ein Kulturdenkmal. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden. Der VGH lehnte im Verfahren um geplante Windenergieanlagen bei Schloss Lichtenstein einen Zulassungsantrag des Landratsamts Reutlingen auf Berufung ab.
Der VGH bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Es hatte 2019 entschieden, dass Denkmalschutzaspekte der Genehmigung von fünf geplanten Windkraftanlagen nicht entgegenstehen.
Die Firma Sowitec plant seit 2012 den Bau eines Windparks auf dem Gemeindegebiet von Sonnenbühl (K...
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