Anlässlich der Beratungen des Bundeskabinetts über die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass kleinere Unternehmen nicht mehr zu Energieaudits verpflichtet werden sollen.
Die Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) schreibt unter anderem vor, dass größere Unternehmen (so genannte Nicht-KMU) alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen müssen – erstmals war das 2015 der Fall.
Stadtwerke und kommunale Unternehmen betreffen die Regelungen in zweierlei Hinsicht, so der VKU. Die meisten sind Nicht-KMU und müssen ein Audit durchführen. Zudem bieten viele Stadtwerke Energieaudits als Dienstleistung an.
„Positiv ist die Einführung einer Bagatellgrenze: Kleinere Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch mit 400.000 kWh oder weniger pro Jahr sollen nicht mehr zu Energieaudits verpflichtet werden. Bis zu einer gewissen Unternehmensgröße übersteigen die Kosten des Energieaudits bei Weitem den Nutzen. Gut, dass die Bundesregierung hier mit dem richtigen Augenmaß vorgeht“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.
Kurzfristige Umsetzungszeit bedauerlich
Bedauerlich sei die kurzfristige Umsetzungszeit der Novelle, die die Planungen für Marktteilnehmer der Audits stark erschweren dürfte. Die Novelle trete frühestens Ende Juni 2019 in Kraft.
In den kommenden Monaten stehen bei vielen Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsaudits an. Diejenigen, die sich nah an der Bagatellgrenze befinden, wissen, so Reiche, bis zur Verabschiedung der Novelle nicht, ob sie ein Audit durchführen müssen: „Erst wenn sie Gewissheit haben, werden sie die Planungen beginnen – vermutlich viele zur selben Zeit. Die Folge: Lange Wartezeiten bei den sowieso stark nachgefragten Auditanbietern sind quasi vorprogrammiert. Das hätte man durch eine frühere Verabschiedung der Novelle entzerren können.“
Energieaudits: Deneff sieht im Entwurf zum EDL-G noch Verbesserungsbedarf