Im Zusammenhang mit der BNetzA-Festlegung zu Wasserstoff-Fahrplänen („Fauna“) kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die engen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die die Regulierungsbehörde nun umsetzt. Wasserstoff sei ein zentraler Baustein der Energiewende, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Mit der vor Weihnachten erfolgten Festlegung der Bundesnetzagentur zu Wasserstoff-Fahrplänen komme ein weiterer Baustein hinzu. „Allerdings wird der Einsatz des Energieträgers bei der Wärmewende durch die Vorgaben des § 71k Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Rechtsgrundlage für Fauna unnötig erschwert, wenn nicht sogar ausgeschlossen.“
Die Festlegung mit dem Namen „Fahrpläne für die Umstellung der Netzinfrastruktur auf die vollständige Versorgung der Anschlussnehmer mit Wasserstoff“ (Fauna) beruht auf §71k im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Gasnetzbetreiber müssen demnach für den Übergang von Gas auf Wasserstoff einen verbindlichen Fahrplan inklusive Wirtschaftlichkeitsnachweis für die 30er Jahre erbringen, „was heute niemand verbindlich leisten kann. So wird Technologieoffenheit bewusst konterkariert.“
„Der einzige Fall, in dem kommunale Planungen durch eine Bundesbehörde genehmigt werden müssen“
Dass das GEG für kommunale Planungen derart detaillierte Vorgaben mache, sei ungewöhnlich „und der einzige Fall, in dem kommunale Planungen durch eine Bundesbehörde genehmigt werden müssen. Das ist Ausdruck von Misstrauen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Genehmigungspflicht entfällt.“
Wasserstoff bleibe mit diesem „Verhinderungsparagraphen“ nur eine theoretische Option. Die notwendige Infrastruktur werde unter diesen Vorzeichen nicht gebaut, beziehungsweise auf Wasserstoff umgestellt werden können. „Ziel muss sein, die Wärmewende vor Ort in den Kommunen praxistauglich und technologieoffen voranzubringen“, meint Liebing. „Überregulierung und Mikromanagement fördern Ineffizienzen und bremsen die Energiewende.“