Nur ein geringer Teil der konventionellen Erzeugungsleistung ist netztechnisch erforderlich. Das erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Jochen Homann, bei der Vorlage des zweiten Berichtes über die Mindesterzeugung. In dem Bericht werden Perioden mit „negativen Strompreisen“ der Jahre 2016 bis 2018 untersucht. Negative Strompreise bedeuten, dass Betreiber von Kraftwerken dafür gezahlt haben, dass ihnen Strom abgenommen wurde. Homann sagte, dass viele Kraftwerke nur eingeschränkt auf Börsenstrompreise reagieren. Das liege häufig an fehlender Flexibilität durch Wärmelieferverpfli...
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