Die EEG-Umlage auf null senken: Das ist das Ziel eines gemeinsamen Vorschlags dreier Institutionen. Zur Gegenfinanzierung solle in Ergänzung zu den bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage die Stromsteuer verdoppelt werden, heißt es in einer Kurzstudie, die Deutsche Energie-Agentur (dena), das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) sowie die Stiftung Umweltenergierecht jetzt vorgelegt haben. Der Vorschlag gebe auch dem Bundeshaushalt auf dem Weg zur Klimaneutralität eine „verlässliche Perspektive“, heißt es.
Für Unternehmen, die heute von Ausnahmen zur Zahlung der EEG-Umlage profitieren, sollten entsprechende Ausnahmetatbestände im Stromsteuergesetz geändert werden, um sicherzustellen, „dass niemand durch die Veränderung schlechter gestellt wird als heute“, heißt es seitens dena, FiFo und Stiftung Umweltenergierecht.
Das kürzlich verabschiedete Konjunkturprogramm sieht bereits eine Stabilisierung der EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ab 2021 bei 6,5 ct/kWh Strom vor. In Summe ergeben EEG-Umlage und Stromsteuer somit 8,55 ct/kWh. Der Vorschlag der Kurzstudie setzt die Stromsteuer bis 2030 auf 4,1 ct/kWh und führt aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage auf null zu einer Strompreissenkung von bis zu 4,5 ct/kWh. „Nur durch diesen grundlegenden Umbau von EEG-Umlage und Stromsteuer ist es möglich, erhebliche Vereinfachungen im Energierecht zu erreichen, Unternehmen und Behörden vom Vollzugs- und Abwicklungsaufwand zu entlasten und damit weitere volkswirtschaftliche Vorteile zu erzielen“, heißt es weiter.
Niedrigerer Strompreis soll Impulse für die Sektorkopplung setzen
Die Kurzstudie untersucht in zwei Umsetzungsszenarien unterschiedliche Effekte auf den Bundeshaushalt. Der niedrigere Strompreis entlastet die Verbraucher und stärke die Wettbewerbsfähigkeit ebenso wie die Integration der Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie. Startpunkt soll aus Sicht der Studienautoren der 1. Januar 2021 sein. Die Kurzstudie betrachtet die Einnahmen durch die EEG-Umlage. Der aktuelle Finanzierungsmechanismus für die mit der Abwicklung der EEG-Zahlungen an die Anlagenbetreiber durch die Netzbetreiber bleibe davon unberührt.
Der Strompreis ist in Deutschland mit hohen Abgaben und Umlagen belegt, was Strom zur Nutzung im Wärme- und Mobilitätssektor im Vergleich zu Benzin und Diesel sowie Heizöl und Gas teuer macht und die Sektorkopplung hemmt. Der Vorschlag der Kurzstudie setze vor diesem Hintergrund auf die Verringerung der Komplexität.
„Die direkte und indirekte Nutzung des Stroms in den Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie benötigt dringend eine Verschlankung des Regelwerks“, sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. Nur so ergebe sich ein wirtschaftlicher Einsatz von zunehmend wichtiger werdenden Technologien und Energieträgern in der Energiewende wie zum Beispiel Wasserstoff und Speicher. Weitergehende Reformschritte bei der Abgaben- und Umlagenstruktur würden der Integrierten Energiewende weiteren Vorschub leisten. „Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und den Maßnahmen des Konjunkturprogramms wird dem bereits mit Haushaltsmitteln entgegengewirkt.“
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„Der Gesetzgeber sollte nicht bei einer teilweisen Absenkung der EEG-Umlage stehenbleiben, sondern die Gelegenheit nutzen, um Strukturen zu vereinfachen und Abwicklungsaufwand zu vermeiden“, meint Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes der Stiftung Umweltenergierecht. Statt eines Nebeneinanders von EEG-Umlage und Stromsteuer sollte er sich „auf einen Mechanismus beschränken und damit zweifachen Aufwand vermeiden“.
„26 Paragrafen im aktuellen EEG 2017 könnten entfallen“
Die Absenkung der EEG-Umlage auf null würde erhebliche Vereinfachungen mit sich bringen: für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger und stromintensive Unternehmen sowie für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). „26 Paragrafen im aktuellen EEG 2017 könnten entfallen, weitere vereinfacht werden“, so Müller weiter.
„Unser Vorschlag nützt der Konjunktur und zugleich dem Bundeshaushalt“, ergänzt Michael Thöne, Geschäftsführender Direktor des FiFo Köln. Mittelfristig punkte das integrierte Szenario mit einer schnelleren Reduktion der eingesetzten Haushaltsmittel. „Denn die steigenden Einnahmen aus dem BEHG sollen vollständig – und nicht nur teilweise – zur Gegenfinanzierung eingesetzt werden.“ Schon 2026 sei mit Zusatzeinnahmen von drei Mrd. € zu rechnen. „Dieser Saldo steigt weiter an, so dass bereits 2030 die ursprünglichen Mindereinnahmen komplett ausfinanziert sind.“ Der Vorschlag sei zudem so angelegt, dass auch nach Wegfall der Besonderen Ausgleichsregelung kein Unternehmen schlechter gestellt sei als zuvor, „die meisten aber besser.“
Die Umsetzung des Vorschlags könne nur erste Impulse setzen, betonen die Autoren. Eine anschließende Reform der Abgaben und Umlagen sei eine so umfassende Aufgabe, dass sie weiterer und vertiefter Arbeit bedürfe. „So müsste neben dem EEG mindestens auch das Stromsteuergesetz angepasst werden, um eine faire Entlastung der verschiedenen Wirtschaftszweige sicher zu stellen.“ Beihilferechtliche Überlegungen wurden den Angaben zufolge bereits einbezogen, „müssen in der weiteren Ausgestaltung jedoch mitbedacht und vertieft werden“.
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