Angesichts eines aktuellen Urteils zu Fernwärmepreisen fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mehr Transparenz und Informationen im Internet. In einer Mitteilung verweist der vzbv auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 18. Mai 2017 (Az. I-4 U 150/16), nach der Fernwärmeversorger ihre allgemeinen Preise nicht im Internet veröffentlichen müssen. Das habe das OLG nach einer Klage des vzbv gegen innogy, ehemals RWE International, entschieden. Interessierte Verbraucher seien damit auch weiterhin auf einmalige Publikationen in der regionalen Tageszeitung oder auf Aushänge in den regionalen Heizkraftwerken angewiesen, um sich über den aktuellen Preis zu informieren, moniert der Verband.
„Preismitteilungen allein in der Tageszeitung oder auf Aushängen im Heizkraftwerk – das mag in den 1980er-Jahren angemessen gewesen sein. Im digitalen Zeitalter ist es das nicht. Wir fordern mehr Transparenz bei Fernwärmepreisen“, erklärte der Vorstand des Verbraucherverbandes, Klaus Müller.
Die Klage des vzbv stützte sich auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (§ 1 Abs. 4) aus dem Jahr 1980. Hierin sei geregelt, dass ein Fernwärmeversorger seine Preise „in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben“ habe. Das Gericht musste nun entscheiden, ob einmalige Preisveröffentlichungen in regionalen Tageszeitungen oder Aushänge in Heizkraftwerken noch geeignet sind, der Transparenzpflicht der Verordnung zu entsprechen.
Das OLG Hamm habe diese Frage bejaht, nicht ohne einen Hinweis an den Verordnungsgeber, dass sich eine Änderung der Verordnung im Laufe der Jahre bereits angeboten hätte. Verbraucher, die eine Preismitteilung in den Printmedien verpasst haben oder nicht zu den Lesern der Zeitung gehören, könnten das Zeitungsarchiv besuchen, heißt es.
Sonderregelungen im Strom- und Gasmarkt schreiben Preisveröffentlichung vor
Dass es auch anders gehe, zeigten der Strom- und der Gasmarkt, meint der vzbv. Hier fänden sich Sonderregelungen, die eine Preisveröffentlichung im Internet vorschreiben. Nach Einschätzung des vzbv ist der Fernwärmesektor insgesamt noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Eine Kennzeichnungspflicht der eingesetzten Brennstoffe, vergleichbar der Stromkennzeichnung, fehle ebenso wie eine Preisregulierung der Monopolbereiche durch die Bundesnetzagentur. Wettbewerbliche Elemente habe der Gesetzgeber anders als im Strom- und Gasmarkt ebenfalls nicht eingeführt. Im Gegenteil würden die Verbraucher über Anschluss- und Benutzungszwänge vielfach in ihrer Entscheidung gehindert, das für sie passende Wärmemedium zu wählen.
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