Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze gebilligt, das der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte. Es ergänzt das Gebäudeenergiegesetz und tritt zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Länder, für Großstädte bis Ende Juni 2026, für kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne zu erstellen, erläutert die Länderkammer. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets übertragen – dies werden in den meist...
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