Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßt die geplante Streichung der EEG-Umlage zur Jahresmitte. „Wir bestärken die Ampelkoalition ausdrücklich darin, diesen Schritt jetzt zügig zu beschließen und damit ein wichtiges Zeichen für den Einsatz von Wärmepumpen zu setzen“, sagt BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. Gerade mit Blick auf die sich derzeit stellenden Fragen zur Versorgungssicherheit in der Beheizung, könne ein Rollout von sechs Mio. Wärmepumpen bis zum Jahr 2030 in großem Maße dazu beitragen, den Verbrauch von Erdgas und Heizöl schnell zu senken.
Mehrere vom BWP in den letzten Jahren beauftragte Studien belegten die Schlüsselrolle des Strompreises. Für die Entscheidung vieler Gebäudeeigentümer ihre Heizungen zur Wärmepumpe umzustellen, seien die zu erwartenden Betriebskosten ausschlaggebend. Über Einsparungen bei den Betriebskosten könnten so die im Vergleich zu Öl- und Gaskesseln höheren Investitionen refinanziert werden.
Bei der Neugestaltung von Entgelten, Steuern und Umlagen sei das Kostenverhältnis zwischen Wärmepumpen und ihren fossilen Wettbewerbern relevant, betont Sabel. „Die Abschaffung der EEG-Umlage ist ein zentraler Anreiz zur Heizungsumstellung“, so Sabel weiter. Indirekt betreffe dies auch die Gebäudemodernisierung, da Gebäudeeigentümer den entlasteten Strompreis als Refinanzierung ihrer Investitionen betrachten.
„Weitere Bestandteile des Strompreises hinsichtlich Entlastungsmöglichkeiten prüfen“
Die Abschaffung der EEG-Umlage werde das Kostenverhältnis zwischen Strom und Erdgas/Heizöl aber nicht ausreichend korrigieren, heißt es beim BWP weiter. „Es sollten daher weitere Bestandteile des Strompreises hinsichtlich Entlastungsmöglichkeiten geprüft werden. Beispielsweise mit Blick auf Netzentgelte, Stromsteuer, Mehrwertsteuer oder verbliebenen Umlagen“, sagt Sabel.
Die Stromsteuer sei eingeführt worden, um Energieeffizienz anzureizen. „Heute verhindert sie jedoch die Steigerung der Energieeffizienz über die Sektorengrenzen hinweg und sollte daher auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert werden“, fordert der BWP. Europarechtlich ist nur ein Mindeststeuerbetrag von 0,1 ct/kWh bei nicht betrieblicher Verwendung und 0,05 ct/kWh bei betrieblicher Verwendung vorgesehen. Derzeit liegt die Stromsteuer bei 2,05 ct pro kWh.
Um der aktuellen Situation der stark steigenden Energiepreise kurzfristig begegnen zu können, bietet sich eine Senkung der Mehrwertsteuersatzes auf den Strompreis an. Hierdurch werde dazu beigetragen, die drohende Energiearmut zu bekämpfen „und gleichzeitig die Ziele der Emissionsreduktion nicht aus den Augen zu verlieren“.
Potenzial zeitlicher Nachfrageverschiebung muss besser genutzt werden
Die Elektrifizierung helfe dabei, Einspeisung aus erneuerbaren Energien und Verbrauch im Energiesystem in Einklang zu bringen, heißt es beim Wärmepumpenverband. Um diese Potentiale nutzen zu können, sei eine Beibehaltung von Vergütungsanreizen für netzdienliches Verhalten von steuerbaren Verbrauchern wie Wärmepumpen in Form von reduzierten Netzentgelten langfristig sicherzustellen.
Etwa jeder zweite Wärmepumpenbesitzer nutzt nach Branchenangaben bereits einen Wärmepumpen-Stromtarif und profitiere von einem niedrigeren Strompreis. Im Gegenzug nutzten Energieversorger die Möglichkeit, diese Wärmepumpen bis zu dreimal zwei Stunden am Tag vom Netz zu nehmen. Dieser „Flexibilitätsvorteil der Wärmepumpe als eine zentrale Grundlage der Energiewende“ sollte künftig noch besser honoriert werden, heißt es beim BWP.
Kontext zum Thema:
Aus für EEG-Umlage zum 1. Juli: Zustimmung und Mahnungen aus Energiebranche