In der Bioenergiebranche herrscht Ernüchterung über den Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). „Mit dem geplanten Ausschreibungsvolumen sinkt die Biogaserzeugung um 70 Prozent“, heißt es in einer Bewertung durch das Netzwerk „Flexperten“. „Landwirtschaft und Wärmewende verlieren wichtige wirtschaftliche Grundlagen.“ Die vorgesehenen Ausschreibungsvolumina seien „de facto ein Sterbepfad für den Anlagenbestand“, heißt es auch beim Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB). „Und dass die Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-Blockheizkraftwerke gestrichen werden sollen, ist angesichts der neuen, umfangreichen Förderung von Erdgaskraftwerken nicht vermittelbar.“
Das Bundeswirtschaftsministerium selbst stellt im Entwurf heraus, dass die Ausbaumengen im Bereich der Bioenergie „gegenüber dem bisherigen Niveau“ gesteigert werden, um „insbesondere flexiblen Biogasanlagen als Ergänzung von Windenergie- und Solaranlagen eine Perspektive zu bieten“. Der Ausschreibungspfad werde dabei abschmelzend ausgestaltet, „da die wertvolle Bioenergie zukünftig in anderen Sektoren benötigt wird“, heißt es im Gesetzentwurf weiter. In den Jahren 2027 und 2028 werden 1.000 MW ausgeschrieben, 2029 und 2030 jeweils 750 MW und 2031 und 2032 je 500 MW. In anderen Sektoren werde insbesondere auch Biomethan benötigt. „Daher werden die Biomethanausschreibungen abgeschafft, zumal in diesen Ausschreibungen zuletzt nahezu keine Gebote abgegeben worden sind.“
Ausschreibungsmengen werden degressiv ausgestaltet
Das BMWE schreibt im Entwurf, dass die höheren Ausschreibungsmengen ab dem Jahr 2027 „zu einer Erhöhung der insgesamt installierten Leistung führen werden“. Darüber hinaus enthalte der Entwurf weitere Verbesserungen und Erleichterungen. Und er beseitige rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsberechnung für Anlagen, die eine Anschlussförderung erhalten. „Außerdem wird die Anschlussförderung von sog. Kleingülleanlagen verlängert und der Maisdeckel angepasst, um den Anlagen mehr Flexibilität bei den Einsatzstoffen zu ermöglichen.“
Die installierte Leistung von Biomasseanlagen soll bis 2030 auf 9,5 GW steigen und auch 2035 auf diesem Niveau verbleiben. Bislang war ein Zielwert von 8,4 GW im Jahr 2030 vorgesehen. Die Bioenergie wird von der Zahlung des Refinanzierungsbetrags des neuen CfD-Regimes ausgenommen, da eine Abschöpfung für diese weder in der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung vorgesehen, noch beihilferechtlich erforderlich sei, wie die Europäische Kommission in ihrer Genehmigung des Biogaspakets bestätigt habe. „Eine Abschöpfung von Biomasseanlagen erfolgt auch deshalb nicht, weil die Förderkosten für diese Technologie deutlich höher sind als für die übrigen Technologien und es daher nicht absehbar ist, dass die Jahresmarktwerte über die Förderkosten ansteigen könnten.“ Dies gelte insbesondere, weil bei hohen Strompreisen in der Regel auch die Kosten für die Substrate steigen, die in den Biomasseanlagen eingesetzt werden.
Biomethanmarkt „für 80 bis 90 Prozent“ der Anlagen nicht erreichbar
Die Bioenergiebranche kann der Argumentation des Ministeriums an mehreren Stellen nicht folgen. Die „anderen Zwecke“, für die Biogas laut EEG-Entwurf gebraucht werde, setzten eine Einspeisung ins Erdgasnetz voraus „und sind damit für 80 bis 90 Prozent der Anlagen nicht erreichbar“, heißt es bei den Flexperten. Die geplante leichte Erhöhung der installierten Leistung auf 9,5 GW gleiche „bei weitem“ nicht aus, dass Strom aus Biogas künftig nur noch flexibel, also in Versorgungslücken, erzeugt werden soll. „Absehbare Folge: Die Biogaserzeugungsmenge schrumpft drastisch. Mit ihr geht landwirtschaftliche Wertschöpfung verloren.“
Für die Weiterexistenz der bestehenden rund 10.000 Betriebe müsste das Ausschreibungsvolumen auf 3 bis 4 GW pro Jahr steigen. „Im Entwurf sinkt das Ausschreibungsvolumen jedoch von 1 auf 0,5 GW pro Jahr, womit sogar die im Entwurf genannte Zielgröße von 9,5 GW verfehlt wird“, so die Flexperten weiter. Die heute verfügbare Biogasmenge könnte stattdessen in weitere 15 GW zusätzliche Kraftwerkskapazität gehen, „wie sie zur Versorgungssicherheit derzeit auf Basis importierten Erdgases aufgebaut werden“. Das würde die Belastung der Stromkunden je GW neuer Kapazität etwa halbieren und zugleich die inländische Wirtschaftskraft stärken. „Die Chance, diese Kapazitäten zur Versorgungssicherheit dezentral auf den bereits bestehenden Biogasanlagen zu installieren, wird mit dem EEG-Entwurf verspielt.“
HBB: Starres Konzept der Betriebsstundenbegrenzung wird beibehalten
Das HBB moniert dass von der betriebswirtschaftlichen Freiheit, die Anlagenbetreiber so dringend benötigten, im Entwurf „praktisch nichts“ zu finden sei. „Das starre Konzept der Betriebsstundenbegrenzung wird beibehalten und die Begrenzung des Einsatzes von Mais kaum angetastet“, sagt HBB-Leiterin Sandra Rostek. Damit blieben wirtschaftliche Hemmnisse beinahe unverändert bestehen und es würden Erlöspotenziale an den Strommärkten verschenkt. „Bis auf die Anschlussförderung für sehr kleine, güllebetonte Biogasanlagen finden sich im Entwurf keine Verbesserungen für kleine, in der Landwirtschaft verhaftete Anlagen.“
„Während kürzlich bei den Ausschreibungen für fossile Großkraftwerke der Höchstwert ohne große Diskussion um 40 Prozent angehoben wurde, verliert sich das Ministerium bei den dezentralen Kapazitäten in der eigenen Bürokratie, anstatt für einen Investitionsschub zu sorgen“, so die Leiterin des Hauptstadtbüros weiter. „Dabei wären genau diese Investitionen volkswirtschaftlich sinnvoll, wären schneller verfügbar und würden zudem nachhaltiger Energie liefern. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.“