Das Osterpaket der Bundesregierung hat durchaus ambivalente Reaktionen ausgelöst. Einig sind sich die Beobachter aus der Erneuerbare-Energien-Branche in einem Punkt: Der neue Grundsatz, nach dem die erneuerbaren Energien künftig im „überragenden öffentlichen Interesse liegen“, wird als wichtiges Element einer beschleunigten Energiewende wahrgenommen. Aber was bedeutet der künftige Status konkret? (Nachweis für Beitragsbild: Massimo Cavallo / stock.adobe.com)

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hat sich in einer „Wortmeldung“ mit den rechtlichen Konsequenzen des „überragenden öffentlichen Interesses“ befasst. Den Ausführungen des KNE ist der Titel der aktuellen Ausgabe 16.2022 von ContextCrew Neue Energie gewidmet. Eines machen die Analysen deutlich: Einen Automatismus, der die Erneuerbaren bei der Schutzgüterabwägung in der Prioritätenliste auf die oberste Position befördert, impliziert die Regelung nicht.

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Viel Kritik am Osterpaket kam aus der Bioenergiebranche. Die Holzindustrie etwa beklagte Vorfestlegungen mit Blick auf die geplante Biomassestrategie der Bundesregierung. Was die Strategie aus Sicht der Bioenergieverbände beinhalten sollte, haben diese in einem Impulspapier festgehalten

Die Stärkung grüner Gase sollte aus Sicht der Erneuerbaren-Branche das Legislativpaket der Europäischen Kommission in Sachen Wasserstoff und Gasmarktdekarbonisierung bringen. Nach Einschätzung des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) wird dieses Ziel mit dem vorgelegten Entwurf nur unzureichend erfüllt. 

Bei aller Kritik gibt es aktuell viel Bewegung in den Rahmenbedingungen. Und Vieles weist in die richtige Richtung. So hält der Energiedienstleister Techem das Stufenmodell zur CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern für geeignet, die gewünschten Anreize zu setzen.

Zu den Topthemen der Vorwoche:

Osterpaket: Vollgas für erneuerbare Energien – aber nicht für alle